Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als »Unterstützer der AfD« bezeichnet werden.
Diese Äußerung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es »tatsächliche Anknüpfungspunkte« dafür gebe, befand das Landgericht Hamburg. Der entsprechende Beschluss liegt dem SPIEGEL vor.
Müller hatte die Plattform Campact verklagt, nachdem diese im September eine Kampagne gegen sein Unternehmen gestartet hatte. Anlass waren seine wiederholten Sympathiebekundungen für Alice Weidel, Chefin der AfD. Im August hatte der SPIEGEL über die pompöse Geburtstagsfeier Müllers berichtet, bei der Weidel anwesend war, zusammen mit anderen aus dem extrem rechten Spektrum.
Während der Kampagne wurden laut Campact 28.000 Plakate in 14 Großstädten aufgehängt, außerdem mehr als 2,2 Millionen Sticker an mehr als 100.000 Haushalte verschickt. Auch wurden die Motive »Alles AfD, oder was?« – eine Anspielung auf den Müllermilch-Werbeslogan »Alles Müller oder was?« – sowie »Jetzt mit AfD Geschmack« an 18 Orten deutschlandweit auf Gebäude projiziert.
Müller hatte mithilfe der Kanzlei Schertz Bergmann versucht, den Kernsatz der Kampagne »Theo Müller unterstützt die AfD« anzugreifen. Doch das Landgericht Hamburg wies den Eilantrag auf einstweilige Verfügung zurück. Es finde keine »durchgreifende Distanzierung von der AfD« durch Müller statt, befand das Gericht in seinem Beschluss. Einen Unterlassungsanspruch habe er deswegen nicht.



