Fünf Bundestagsabgeordnete, die sich schon länger fraktionsübergreifend mit einem Verbotsverfahren gegen die AfD beschäftigen, fordern gegenüber dem SPIEGEL, dass die Partei auf ihre Verfassungswidrigkeit geprüft wird.
»Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen«, sagt die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Dies sei auch für die Bürgerinnen und Bürger gut, die »einzelne Positionen der AfD teilen oder diese bei Wahlen unterstützen«, sie müssten wissen, worauf sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen.
Die gemeinnützige Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte am Donnerstag ein umfassendes Gutachten vorgestellt, das sich mit der Frage beschäftigt, ob die AfD in Gänze verfassungswidrig ist. Juristen und Rechtsextremismusexpertinnen hatten daran mehr als ein Jahr gearbeitet und kamen zu dem Ergebnis, dass es gute Erfolgschancen für ein AfD-Verbot gebe.
Neben der CDU-Abgeordneten sprechen sich auch Carmen Wegge von der SPD, Till Steffen von den Grünen, Clara Bünger von der Linken und Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) für ein AfD-Verbotsverfahren aus. »Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die unsere freie Gesellschaft systematisch angreift, Rassismus normalisiert, Institutionen verächtlich macht und darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen«, sagte Sozialdemokratin Wegge. Die demokratischen Kräfte müssten aus dem Gutachten endlich die richtigen Schlüsse ziehen: »Als Demokratin kann ich nicht zusehen, wie eine solche Partei immer stärker wird.«
Clara Bünger von der Linkspartei sagte: »Wir dürfen nicht länger die Mechanismen blockieren, die die Verfassung zu ihrer Selbstverteidigung vorsieht.« Die Bedrohung, die von der Politik der AfD für eine Vielzahl von Menschen ausgehe, sei sehr konkret: »Mit dem Erstarken der AfD erlebt Deutschland einen Anstieg von rassistischer Gewalt.« Und: »In den rechtsterroristischen Fällen der vergangenen Jahre finden sich immer wieder Bezüge zur AfD.«
Grünenpolitiker Steffen, der vor seiner Zeit im Bundestag Justizsenator in Hamburg war, fordert nicht nur, dass das Verfahren »umgehend eingeleitet« wird, sondern auch, dass das Verwaltungsgericht Köln die Belege aus dem Gutachten bei der Frage berücksichtigen soll, ob die Bundespartei als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingestuft werden durfte.
Seidler, der für den SSW im Bundestag sitzt, findet: »Gerade als Vertreter nationaler Minderheiten sehe ich mit großer Sorge, wenn rechtsextreme Kräfte versuchen, unseren Rechtsstaat auszuhöhlen und den Schutz von Minderheiten infrage zu stellen.« Beim Schutz der Demokratie dürfe es kein Zögern geben.
Die fraktionsübergreifende Gruppe hatte in der vergangenen Legislaturperiode, damals noch mit Marco Wanderwitz von der Unionsfraktion und Martina Renner von der Linken, einen Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens eingebracht. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl wurde über diesen nicht mehr abgestimmt. Neben dem Bundestag könnten auch Bundesrat oder Bundesregierung einen Antrag in Karlsruhe stellen.



