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Achtung Republikflucht

Wer heute die Republik verlassen will, muss aufpassen. Es gibt zwar keine Mauer und keinen Stacheldraht. Es lauern aber dennoch Tretminen und Fallgruben. Schon jetzt zeichnen sich ähnliche Probleme ab wie in der „DDR“.

Der Chefredakteur von MMnews auf der Suche nach einem ruhigen Fleckchen in Panama


Bis zu acht Jahre Haft drohten, wenn man bei Republikflucht ertappt wurde. Für die „DDR“ war „Republikflucht“ aus mehreren Gründen ein schwerwiegendes Problem:

  • der Schaden für die Volkswirtschaft: durch Abwanderung gingen gut ausgebildete Fachkräfte verloren („Braindrain“);
  • der ideologische Schaden: die ausreisenden Bürger leugneten die angebliche Überlegenheit des „real existierenden Sozialismus“;
  • der Schaden für das außenpolitische Ansehen: Berichte über Republikflüchtlinge und deren Fluchtgründe in Medien zeigten die wirklichen Zustände.


Mehr als 20 Jahre nach dem Mauerfall droht nun auch bei uns dasselbe. Man wird an der Grenze zwar nicht gleich abgeknallt – dafür aber gründlich untersucht. Es wird immer schwieriger, das Land zu verlassen – insbesondere, wenn man Jahrzehnte brav seine Steuer gezahlt hat und ein kleines Vermögen besitzt.

Das Finanzamt verlangt eine einwandfreie Abmeldung. Jeder, der nicht nach Nordkorea oder Afghanistan zieht, ist sofort verdächtig.

In diesem Fall sagt das Finanzamt: Du kannst gehen, wohin du willst, aber du bist für die nächsten 10 Jahre noch bei uns steuerpflichtig. Wer im Ausland darauf „pfeift“, der bekommt den Überwachungsstaat spätestens bei der nächsten Einreise in die Heimat zu spüren.

Wer sein Auslands-Einkommen nicht zuhause versteuert hat, dem drohen nach einigen Jahren schnell drastische Nachzahlungen. Und wer nicht zahlen kann, kriegt Knast – und Ausreiseverbot.

In diese Falle sind längst nicht nur Millionäre oder so genannte Steuerflüchtlinge getappt. Auch einfache Arbeiter oder Krankschwestern trifft es – wenn sie vergessen haben, sich in Deutschland ordnungsgemäß abzumelden und irgendwann wieder einreisen, weil sie zum Beispiel Angehörige besuchen. Dazu gibt es dokumentierte Fälle.

Doch selbst bei ordnungsgemäßer Ausreise ist man vor den Häschern des Finanzamts nicht sicher. Selbst wer seit Jahren keinen Fuß mehr auf deutsches Hohheitsgebiet gesetzt hat, aber aus irgendwelchen Gründen noch einen Schlüssel oder Zugang zu einer Wohnung besitzt, gilt als steuerpflichtig in Deutschland. Dazu zählt übrigens auch der Zugang zu einer Garage, Keller oder zu einem Wohnwagen! Wer an der Grenze oder am Hauseingang mit einem solchen Schlüssel erwischt wird, wird sofort aus dem Verkehr gezogen und den Finanzbehörden zugeführt.

Auch bei Hotelbesuchen in der Heimat ist Vorsicht geboten: Wer immer im gleichen Hotel im gleichen Zimmer wohnt, dem dreht das deutsche Finanzamt dort schnell den Lebensmittelpunkt an. Folge: Volle Steuerpflicht.

Ähnlich ist es, wenn man Kinder oder Ehefrau zurücklässt und diese ab und zu besucht. Die Behörden sprechen in diesem Fall von „Lebensschwerpunkt“ oder „Lebensmittelpunkt“, - das ist der Ort, wo man per Definition dann auch seine Steuer zahlen muss. Brandgefährlich ist deshalb auch der Besitz eines  deutschen Schlüssels. Der „deutsche Schlüssel“ ist für die Behörden immer ein Beweis, dass der Lebensschwerpunkt in Deutschland liegt – auch wenn man seit Jahrzehnten auf dem Nordpol in einem Iglu haust.

Deshalb prüfen deutsche Finanzämter immer häufiger, wie es bei den Einreisenden um die Steuerpflicht bestellt ist. Nicht selten steht  am Hauseingang dann plötzlich der Steuerfahnder daneben. Dieser hat vorher die Einreise von den Grenzbeamten mitgeteilt bekommen. Sehr oft verpfeifen aber auch geschiedene Ehefrauen oder missliebige Nachbarn den Einreisenden an die Behörden. Wer dann auch noch mit einem Schlüssel hantiert, hat schon verloren.

MMnews ist ein Fall bekannt, in dem ein Mann 10 Jahre in Afrika arbeitete und irgendwann seiner Heimat einen kurzen Besuch abstattete. Sein Verhängnis: Er öffnete die Tür seiner Wohnung mit dem eigenen Schlüssel. Schon sprangen die Steuerhäscher herbei. Ergebnis: Steuernachzahlung auf alle Welteinkommen für die letzten zehn Jahre + Zinsen. Der Mann war darauf ruiniert.

Die Ausreiseprozedur wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Wer dem deutschen Fiskus „Auf Wiedersehen“ sagen will, kommt nicht mehr so leicht raus. Ganz schwierig wird die Sache, wenn man in Deutschland noch Immobilien oder Anteile an Gesellschaften besitzt. Und dazu zählen nicht nur GmbHs. Auch wer deutsche Aktien besitzt, auf den verlangt der Fiskus vollen Zugriff.

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