Boykottiert das Bundesverfassungsgericht ESM und Fiskalpakt? Die lange Hinauszögerung der Entscheidung deutet darauf hin. Denn die Finanzmärkte rechneten schon im Juli mit dem neuen Rettungspaket. - Etappensieg für ESM-Gegner?
Das Bundesverfassungsgericht wird erst am 12. September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit.
Die Richter nehmen sich damit wie erwartet mehr Zeit als in Eilverfahren eigentlich üblich. Zuletzt hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und weitere Vertreter der schwarz-gelben Koalition eine schnelle Entscheidung des Verfassungsgerichts gefordert.
Das ESM-Gesetz sollte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten. Es wurde aber aufgrund mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen soll verhindert werden, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor Karlsruhe in der Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.
Laut Beobachtern deutet die Verzögerung in der Entscheidungsfindung auf zweierlei hin: erstens nimmt das Verfassungsgericht die Klagen offenbar ernst. Zweitens könnte man die Aufschiebung auch als Verzögerungstaktik deuten, denn Brüssel und die Finanzmärkte rechneten eigentlich bereits für Juli mit dem Einsatz von ESM und Fiskalpakt.
Die lange "Wartezeit" ist darüberhinaus ein Indiz dafür, dass das Gericht den Klagen möglicherweise stattgeben könnte. Denn wenn sie in den Augen des Gerichts unbegründet oder gar inhaltslos wären, dann hätte man dies auch jetzt schon sagen können. - Die Aufschiebung der Entscheidung ist deshalb auf jeden Fall schon mal ein Etappensieg für die ESM-Gegner.



