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Verfassung jetzt!

Eigentlich wäre jede rechtliche Beurteilung des derzeitigen Verhaltens der etablierten Politik unterhalb der Stufe des Hochverrats und des Staatsstreichs eine Beschönigung! - Volksentscheide reichen nicht. Deutschland und Europa brauchen neue Verfassungen!

 

von Rolf Ehlers

Seehofer macht mit dem Ruf nach Volksabstimmungen aktuell, was im Lauf der letzten Monate immer wieder angesprochen worden war, so u.a. von Schäuble, Brüderle und Gabriel. Seehofer will gleich auf drei Gebieten die Beteiligung des Volkes: "Erstens: bei der Übertragung von wesentlichen Kompetenzen nach Brüssel. Zweitens: vor der Aufnahme weiterer Staaten in die Europäische Union. Und drittens: über finanzielle deutsche Hilfen für andere EU-Staaten." Die Linke traut dem Braten nicht. Sarah Wagenknecht wirft den etablierten Parteien vor, dem Fiskalpakt sowie auch dem dauerhaften Rettungsschirm ESM die zugestimmt zu haben, und nun mit der Debatte über Volksabstimmungen "dem Verfassungsbruch nachträglich den Anschein von Legitimität verschaffen" zu wollen.  www.welt.de


Genau danach schaut es aus. Es ist allerdings ein Witz, dass jetzt allein die Nachfolgepartei der SED allen anderen politischen Parteien vorwerfen muss, mit der Aufgabe der Finanzhoheit  einen der wichtigsten Pfeiler der Staatlichkeit nach dem Grundgesetz einzureißen. Altkanzler Schmidt, Merkel, Schäuble und alle Atlantiker und Bilderberger in Berlin predigen seit Jahren, dass der Nationalstaat Deutschland keinen Sinn mehr mache.  Nach ihrem Willen sollen alle Hauptkompetenzen den Vereinigten Staaten von Europa zustehen. Sie setzen dies derweil schon  aktiv um, selbst angesichts der Tatsache, dass Europa nicht einmal demokratisch verfasst ist.  Was anders ist das als der Versuch eines Staatsstreichs, wenn die Prinzipien des Rechtsstaats und der Demokratie einfach aufgegeben werden?!


CDU, CSU, SPD, Grüne und FDP haben allerdings die letzten eindeutigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts analysieren lassen und fürchten, dass sie von Karlsruhe her einen schweren Dämpfer kriegen werden.  Schließlich hat Karlsruhe in der letzten Genehmigung der Schuldmitübernahme  in Europa durch Deutschland schon angekündigt, dass jede weitere Sprengung des vorgebenen finanziellen Rahmens nicht ohne eine ganz neue Verfassung möglich ist. Wenn die Staatsgewalt mit der Finanzhoheit  vom Bund weg nach Brüssel verlagert wird, bedeutet das einen zwangsläufig neuen Staat und die Aufgabe des alten! https://docs.google.com


Eigentlich wäre jede rechtliche Beurteilung des derzeitigen Verhaltens der etablierten Politik unterhalb der Stufe des Hochverrats und des Staatsstreichs eine Beschönigung! Damit das Ergebnis am Ende nicht allzu krass rüberkommt, bieten die Parteien daher von sich aus an, das Volk in einigen europäischen Kernfragen dann doch zu befragen.  Das Gericht braucht dann nicht einfach „Nein“ zu ESM und Fiskalpakt zu sagen, sondern kann darauf verweisen, dass die Parteien bereits auf dem richtigen Wege wären, das Volk zu beteiligen.

 

Die Parteien tun nur so als wüssten sie nicht, dass sachlich begrenzte Abstimmungen rechtlich nicht reichen werden. Dabei wissen sie, dass die neue Verfassung in Ruhe vorbereitet und eingehend im Volke durchdiskutiert werden muss. Sie hoffen letztlich darauf, dass sie sich mit ihrer faktischen Beherrschung aller großen Medien, besonders des Fernsehens, am Ende schon durchsetzen werden.  Wenn sie sich da mal nicht grundlegend verrechnet haben! Wenn nämlich in Deutschland erkannt wird, dass die Abgabe der Staatshoheit an Brüssel nur über eine ganz neue Verfassung möglich ist, wird das in allen anderen Ländern Europas nicht anders gesehen werden. Dann aber werden nicht nur die Völker in Britannien und Skandinavien auf ihre Selbständigkeit pochen! Zudem wird das Internet im Kampf um die neue Verfassung Europas und seiner Mitgliedsländer eine ganz neue Rolle übernehmen!

 

Allein eine neue Verfassung für Deutschland wird nicht reichen. Wird der Kern der Staatsgewalt vom Gebilde BRD verlagert auf Europa, ist zu bedenken, dass das die Staatsgewalt aufnehmende Gebilde doch den Minimalia eines demokratischen Rechtsstaats genügen muss.  Um an ein Beispiel des größten Staatslehrers der Moderne, Hermann Heller, zu erinnern: die Übernahme aller tatsächlichen Macht in der Schweiz durch eine Räuberbande würde nicht die Einrichtung einer Staatsgewalt bedeuten (mit fällt dazu ein, dass sich ja die Vorstände von UBS, Credit Suisse, HSBC, Julius Bär & Co. zusammenrotten könnten).

 

Dementsprechend müsste bei einer wesentlichen Abgabe der Staatsgewalt an eine Einrichtung in Brüssel sichergestellt sein, dass es sich dabei um eine staatliche Einrichtung handelt. Darüber hinaus müsste auch gesichert sein, dass die aufnehmende staatliche Einrichtung eine demokratische Einrichtung ist.  Man mag darüber rechten, wie weit die Ewigkeitsgarantien des Grundgesetzes reichen. Denkbar wäre, dass die Souveränität des Volkes als des Verfassungsgebers so weit reichen könnte, dass sie sogar eine Beendigung der Republik, die Gründung einer – auch absoluten – Monarchie, einer faschistischen oder anders geprägten Diktatur, eines Kirchen- oder Gottesstaates oder wirklich einer kriminellen Vereinigung möglich machte. Ich denke indes, dass durch den Willen des Verfassungsgebers des Grundgesetzes da gewisse Grenzen gesetzt sind.

 

Jeder Staat, auch ein provisorischer wie die Bundesrepublik Deutschland, hat die Möglichkeit, mit der Bestimmung seiner Verfasstheit auch Vorgaben für die Zeit nach seiner Existenz zu treffen. Solange er noch nicht durch das Inkrafttreten einer neuen Verfassung untergegangen ist, hat er die Möglichkeit, seine Entwicklungsrichtung zu beeinflussen. Immerhin hat er solange noch immer die rechtliche und die tatsächliche Gewalt im Staate. Er kann daher auch Bemühungen unterbinden, die in Richtung auf die Entwicklung einer undemokratischen oder gar inhumanen Gesellschaft zeigen. Eine neue Verfassung, die den Faschismus einführen wollte, käme dann gar nicht zur Abstimmung. Es  ist ja schlicht nur eine Frage juristischer Auslegung, was der historische oder der objektive Verfassungsgeber des Grundgesetzes als zulässige Zielrichtung für einen künftigen Staat gedacht hat - wenn man meint, dass er soweit gedacht hat. Ich bin der Meinung, dass er jede andere Entwicklung als auf einen aufgeklärten demokratischen Staat hin gemissbilligt hat. Ich weiß natürlich, dass alles, was man rechtlich überhaupt noch zu greifen und zu halten versuchten kann, letztlich seine Grenzen bei der tatsächlichen mehr oder minder rohen Macht findet. Aber warum sollen hehre Grundsätze und Rechte, die in Jahrhunderten hart gegen Fürsten und Diktatoren erkämpft wurden, nicht auch mit aller Macht verteidigt werden?

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