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Dämm-Wahn

Bundesregierung plant strengere Energiestandards für Neubauten.  Neue Energieeinsparverordnung „Enev 2012“. Fachleute gehen davon aus, dass vielerorts über 16 Zentimeter dicke Styroporhüllen an Gebäuden notwendig werden.

 

Die Bundesregierung führt im kommenden Jahr für Neubauten strengere Energie-Einspar-Vorschriften ein. Bauherren werden demnach verpflichtet, den jährlichen Energiebedarf der Gebäude ab 2014 um 12,5 Prozent und ab 2016 um weitere 12,5 Prozent zu senken. Das sieht die neue Energieeinsparverordnung („Enev 2012“) der Bundesregierung vor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) im jüngsten Entwurf vorliegt. Das Bundeskabinett soll die „Enev 2012“ am kommenden Mittwoch verabschieden. Der Bundestag soll die Neuregelungen vor der Sommerpause beschließen, doch ist mit Widerstand im Bundesrat zu rechnen. Inkrafttreten werde die Verordnung daher frühestens im ersten Quartal 2014, hieß es in Regierungskreisen.

Die Anhebung der Energiestandards werde den jährlichen Investitionsaufwand von Bauherren um etwa 234 Millionen Euro erhöhen, heißt es im „Enev“-Entwurf. Die Bundesregierung geht von „Mehrkosten pro Wohngebäude von bis zu etwa 1,7 Prozent“ aus, wie es weiter heißt. Die Mehrkosten könnten im konkreten Einzelfall höher, aber auch bei Null liegen, hieß es dazu in Fachkreisen.

Die „Enev 2012“ soll helfen, den Wärmebedarf der Gebäude in Deutschland bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Eigentümer bestehender Gebäude werden jedoch verschont: Für den Gebäudebestand sieht die Regierung keine schärferen Regeln vor.

Um die Einsparziele zu erreichen, haben Bauherren und Planer auch künftig weitgehend freie Hand. Fachleute gehen aber davon aus, dass vielerorts über 16 Zentimeter dicke Styroporhüllen an Gebäuden notwendig werden. Zudem müssten Neubauten häufiger dreifach verglast werden. Länderbehörden sollen die Einhaltung der Energie-Standards künftig bei Stichprobenkontrollen vor Ort überprüfen, heißt es im „Enev“-Entwurf. Auch die neue „Enev“ verbietet ab 2020 Nachtspeicheröfen in Gebäuden mit über sechs Wohneinheiten. Die Verordnung sieht aber eine Reihe von Ausnahmen vor.

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