Abgekupfert, gelogen, Doktor weg - doch Bildungsministerin Schavan sieht keinen Anlaß zum Rücktritt. Brauchen wir Politiker, die ihre Karriere auf Lügen aufbauen? Das ist ein Sargnagel mehr für die Art von Demokratie, in der sich ein Klüngel von Leuten immer wieder wählen lässt und dann doch nicht tut, was er dem Volk vorher versprochen hat!
von Rolf Ehlers
Annette Schavan, Wissenschaftsministerin, hat außer ihrer Promotion nie einen akademischen Abschluss erhalten, also kein Staatsexamen absolviert oder ein Diplom oder einen Magister erhalten. Den Doktorgrad hat sie sich zudem erschwindelt, indem sie bewusst über die genutzten Quellen für ihre Arbeit getäuscht hat. Das hat die Universität Düsseldorf überprüft und ihr den Titel aberkannt.
Schavan räumt Fehler ein, hält die Entscheidung aber aus Rechtsgründen für fehlerhaft und will dagegen vor Gericht ziehen. Dass sie in ihrer Arbeit schwer getäuscht hat, z.B. den für Plagiatoren typischsten Fehler gemacht hat, mit fremden Texten auch die dort benutzten Quellen ungeprüft mit zu übernehmen – und die dortigen Zitierfehler gleich mit! -, macht sie als Ministerin im Bereich der Wissenschaften untragbar. Nicht vergessen sollte man auch, wie sie im Fall des Plagiators von Guttenberg vorgeprescht war und sich öffentlich für dessen Täuschungen schämte.
Wegen ihres persönlichen Verhaltens ist Schavan auch nach Meinung der konservativen Presse nicht mehr haltbar, sodass die Kanzlerin Merkel keine Wahl hat, als ihre Busenfreundin Schavan aus ihrem Kabinett zu entlassen. Merkel kann es nicht freuen, wenn öffentlich weiter demonstriert wird, auf welch dünnem wissenschaftlichen Eis Schavan läuft. Was an Merkels eigener Dissertation Gruppenarbeit ist und was ihr eigener Beitrag, könnte das nächste Thema sein. Auch Merkel hat ja nach ihrem Studium nie einen sonstigen wissenschaftlichen Beitrag geleistet.
Nun aber titelt die „Welt“ vom 6.2.2013 im Beitrag ihres Redakteurs Torsten Krauel: „Warum der Entzug von Schavans Titel falsch ist.“ Krauel hat entdeckt, dass die Universität Düsseldorf Rechtsfehler gemacht hat. Wurde doch in den letzten Wochen überall thematisiert, dass aus Gründen des Rechtsfriedens eine Verjährung von Vorwürfen wegen Erschleichung von Titeln Platz greifen müsste. Es sei ein Systemfehler, dass Straftaten verjährten (außer Mord) und solche minder schweren Fehler nicht.
Aber Halt: offenbar haben alle übersehen, dass, wie Krauel jetzt offenbart, das hier anwendbare Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) eine 30jährige Verjährungsfrist normiert! Krauel wörtlich:
„In diesem Landesgesetz gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die im Fall der Zuerkennung des Doktorgrads an Schavan seit drei Jahren verstrichen ist. Das Schlupfloch für die Aberkennung ist die Bestimmung, ein Bekanntwerden neuer Umstände hemme die Verjährung oder lasse sie sogar neu anlaufen. Die Passagen in der Doktorarbeit sind aber nicht neu. Sie liegen seit 1980 zu Tage, die zitierten Werke sogar noch länger.“
Peinlicher Weise gibt es diese angebliche Verjährungsregel nicht, weder im VwVfG (NRW) noch sonstwo im Verwaltungsrecht. § 48 Abs. 4 VwVfG (NRW) lässt indessen die Rücknahme, d.h. die Beseitigung eines fehlerhaften, Verwaltungsaktes, nur innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung zu. Diese Frist beginnt aber erst, sobald die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit erkannt hat und ihr zusätzlich auch alle eine Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen vollständig bekannt sind. Dies entspricht der allgemeinen Rechtsmeinung seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts v. 19.12.1984 (BVerwGE 70, 356).
Erforderlich war daher im vorliegenden Fall die positive Kenntnis von Schavans Täuschungen, nicht die Möglichkeit, sie finden zu können (vgl. BVerwG U.v.24.2.2001, BVerwGE 112,360). Das Bundesverwaltungsgericht hat damit klargestellt, dass diese Jahresfrist keine Bearbeitungsfrist ist, die ab dem Zeitpunkt der ersten Anzeichen für die Rechtswidrigkeit gilt, sondern eine Entscheidungsfrist, die erst zu laufen beginnt, sobald die Behörde – innerhalb angemessener Bearbeitungszeit – alle für eine Rücknahme wesentlichen Tatsachen wirklich entdeckt hat.
Ein weiteres Moment kommt hinzu, das im Ergebnis jeden Zweifel an der Richtigkeit des Handelns der Universität Düsseldorf ausschließt: Hat der Betroffene den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG (NRW), läuft die Jahresfrist überhaupt nicht an(§ 48 Abs. 4 Satz 2 VwVfG (NRW).
Bei Politikern kommt es ja bekanntlich nicht darauf an, dass sie ihr Handwerk verstehen.
Darum können ja auch Juristen wie Schäuble, die kaum bis drei zählen können Finanzminister werden (allenfalls bis 100.000,00 DM), praxisunerfahrene Mediziner wie Rösler Wirtschaftsminister und eben halbgelernte „Sowis“ wie Schavan Wissenschaftsminister. Bei Leuten, die wirkliche Arbeit leisten müssen, etwa bei Ingenieuren oder Chirurgen, würde man gar nicht auf die Idee kommen, ihnen ihre Qualifikationen zu belassen, wenn sie sie sich durch Täuschung erschlichen haben.
Oder ist der Doktortitel längst zu einer Medaille verkommen, die gar keine praktische Bedeutung mehr hat? Dann kann man diesen alten Zopf auch endlich abschneiden! Nur bevor man das tut, muss das Verfahren Schavan zum endgültigen politischen Abschluss = Abschuss kommen. Denn ohne den erschlichenen Doktortitel wäre sie in der Politik ganz sicher nie auch nur gesehen worden. Brauchen wir Politiker, die ihre Karriere auf Lügen aufbauen? Das ist ein Sargnagel mehr für die Art von Demokratie, in der sich ein Klüngel von Leuten immer wieder wählen lässt und dann doch nicht tut, was er dem Volk vorher versprochen hat!



