Zuvor gibt eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) und Hartmut Koschyk (CSU), Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, eine Empfehlung ab. Beide halten es laut WirtschaftsWoche für sinnvoll, die seit 2008 geltende Ausschüttungspraxis zu korrigieren. Ausscheidende Versicherte sollen nur noch zu einem Viertel statt zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt werden, der Rest bei der Versichertengemeinschaft bleiben. Bei der Begrenzung handelt es sich laut Walter-Borjans nicht um eine Verteilungsfrage zwischen den Unternehmen und den Verbrauchern. Koschyk verwahrt sich gegen Unterstellungen, die Regierung wolle die Versichertengemeinschaft schädigen. Vielmehr gehe es darum, so Koschyk zur WirtschaftsWoche, „Windfallprofits einer vergleichsweise kleinen Gruppe, deren Policen zufälligerweise jetzt fällig werden und mit denen unter normalen Umständen gar nicht zu rechnen gewesen wäre, zulasten der verbleibenden rund 95 Prozent Versicherten zu verhindern“.
Unterstützung kommt vom Rentenexperten Bert Rürup. Er attestiert dem geltenden Recht „eine intergenerative Unwucht“. Es führe dazu, dass „eine kleine Gruppe von Versicherten, deren Verträge in der nächsten Zeit fällig werden, als Folge des Zinsrutsches weit besser gestellt werden als diejenigen Versicherungsnehmer, deren Verträge vor zwei Jahren fällig wurden“. Noch viel problematischer sei aber, dass viele nachfolgende Sparergenerationen dadurch zu Verlierern würden.



