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Offshoreleaks: 100.000 Deutsche betroffen?

Zahl der deutschen Nutzer von Steueroasen deutlich höher. Mindestens 100.000 Personen in Deutschland betroffen. Regierung will auf OECD-Treffen Gewinnverlagerungen einschränken.

 

Die Zahl der deutschen Nutzer internationaler Steueroasen ist deutlich höher als bisher bekannt. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins FOCUS sind mindestens 100.000 Personen in Deutschland vom aktuellen Steueroasen-Leck betroffen – darunter deutsche Rentner und Millionäre, aber auch russische und arabische Geschäftsleute, die in Deutschland leben oder Firmen betreiben. FOCUS beruft sich auf neue Daten von einer 2,5-Zoll-Festplatte, die dem Magazin zugespielt wurde. Die Daten umfassen laut FOCUS 260 Millionen Ein- und Auszahlungen auf Steueroasen-Konten sowie Anfragen über Kontenstände oder Kundenberatungen. FOCUS ließ die neuen Daten von einem Kölner Computerexperten, der früher im Bankenwesen tätig war, prüfen und entschlüsseln.

Unterdessen will die Bundesregierung offensiver als bisher gegen die internationalen Steuervermeider vorgehen. Der Staatssekretär im Finanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), warnte in FOCUS davor, die Steuertricks der Internet-Giganten wie Google und Amazon zu unterschätzen: „Den Kampf gegen die Steuervermeidungsstrategien der multinationalen Konzerne aufzunehmen schafft mehr Steuergerechtigkeit, als tote Steuerpflichtige aus der Schweiz durch deutsche Gazetten zu jagen“, sagte er.

Das Bundesfinanzministerium will nach Informationen von FOCUS auf der OECD-Tagung Ende Juni darauf dringen, Maßnahmen gegen die „Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen“ multinationaler Konzerne zu ergreifen. Beamte des Finanzministeriums fürchten jedoch, dass sich einige Maßnahmen innerhalb der EU nicht durchsetzen lassen. EU-Länder wie etwa Irland und die Niederlande hätten das Recht, eigene niedrige Steuersätze festzulegen und würden so selbst erheblich zu den Gewinnverlagerungen der internationalen Unternehmen beitragen.

Deutschland darf laut FOCUS jedoch keine Gegenmaßnahmen einleiten – das verstieße gegen geltende EU-Richtlinien. So kann der deutsche Fiskus derzeit nicht einmal eine Quellensteuer auf jene Zins- und Lizenzeinkünfte erheben, die zuvor von den Konzernen in die EU-Niedrigsteuergebiete Belgien, Irland, Zypern, Luxemburg, Malta und Niederlande verlagert worden sind.

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