»Geld« ist ein ideelles Recht – der unbefristete Rechtsanspruch auf gleichwertige Gegenleistung für eine bereits erbrachte Eigenleistung. Edelmetall-Münzen aus Platin, Gold und Silber sind ein Äquivalent und ein Pfand für diesen Rechtsanspruch. Echte Münzen sind »Geldzeichen«, nämlich technische Hilfsmittel für den Wirtschafts-Verkehr. Scheine sind Quittungen, nämlich Schuldscheine oder Kredit-Urkunden, die als „Gesetzliches Zahlungsmittel“ stellvertretend für die (echten) Münzen umlaufen.
von Norbert Knobloch
Edelmetall-Münzen sind die einzigen Geldzeichen, deren eigener Wert ziemlich genau auch dem Wert, den sie stellvertretend anzeigen, entspricht. Das heißt, nur Platin, Gold und Silber sind ein tatsächliches Äquivalent und ein Pfand für den durch bereits erbrachte Eigenleistung erworbenen unbefristeten Rechtsanspruch auf gleichwertige Gegenleistung. (Wer will, kann die Probe auf´s Exempel machen und eine Gold- oder Silber-Münze einschmelzen. Obwohl das Edelmetall dann kein Zahlungsmittel mehr ist, hat es doch denselben Wert wie vorher!)
Dagegen hat das Papier der Geldscheine keinen eigenen, inneren Wert; es ist an sich wertlos. Sie laufen nur stellvertretend für die Geldzeichen (Edelmetall-Münzen) um (solange die Schuld / der Anspruch bestehen) und zeigen den Wert der Waren, auf deren Bezug sie einen Rechts-Anspruch quittieren, nur an. Daher nennt man sie ja auch nicht »Pfand«, sondern »Quittung«. Und diese Quittungen sind nur solange etwas „wert“, wie der Staat den „Wert“ und die Gültigkeit seiner offiziellen Kredit-Urkunden (des „Gesetzlichen Zahlungsmittels“) gewährt und bestätigt – nämlich bis zur nächsten Währungs-„Reform“ (auch hier die Probe auf´s Exempel: versuchen Sie mal, mit Reichsmark- oder DM-Scheinen etwas zu kaufen…). Das Erkennen dieses Unterschiedes und das Verstehen dieses Sachverhaltes sind essentiell für das Verständnis des Geldes und der Wirtschafts-Politik sowie der heutigen Probleme und ihrer Folgen. Denn aus dieser Tatsache ergeben sich schwere Konsequenzen:
Bei einer Währungs-„Reform“, die in Wirklichkeit immer eine Entschuldung des überschuldeten Staates und eine Enteignung der arbeitenden und sparenden Bevölkerung ist, wird das bisherige gesetzliche Zahlungsmittel extrem abgewertet (1923 wurden einfach 12 Nullen gestrichen!) und gegen ein neues ausgetauscht (wie am 15. November 1923 mit der Einführung der Rentenmark und am 20. Juni 1948 mit der Einführung der D-Mark – beide Male nach einer Hyper-Inflation). Sparguthaben, Kontobestände und Bargeld werden entwertet und aufgelöst. Jeder muß wieder bei „Null“ anfangen. Jeder? Nein – wer Sachwerte besitzt (Immobilien, Kunstgegenstände, Edelmetalle [sic!] etc.), gehört zu den Gewinnern einer Währungs-„Reform“. Alle anderen sind Verlierer: sie werden um ihre Rechtsansprüche, die sie mit ihrer Arbeitsleistung verdient haben und die ihnen vom Staat mit den Geldscheinen der nun ungültigen Währung bescheinigt und angeblich „dauerhaft garantiert“ wurden, betrogen. Sie werden vom Staat entrechtet und enteignet, beraubt und bestohlen.
Analog verhält es sich bei Inflation und Deflation. Von »Inflation« spricht man, wenn zu viel Geld in Umlauf ist und als Folge die Preise steigen; von »Deflation« spricht man, wenn zu wenig Geld in Umlauf ist und als Folge die Preise fallen. Um genau zu sein: es ist nicht zu viel oder zu wenig »Geld«, sondern es sind zu viele oder zu wenige Geldzeichen bzw. Quittungen / Schuldscheine / Kredit-Urkunden (Geldscheine / Banknoten) im Umlauf, und es steigen oder fallen nicht die Preise, sondern es sinkt jeweils entweder der Wert (die Kaufkraft) des „Geldes“ / der Quittungen (Inflation) oder der Wert der Güter und Waren (Deflation).
Aber wie kommt es überhaupt dazu? So:
Eine Inflation hat immer nur eine Ursache: eine willkürliche, künstliche Vermehrung der umlaufenden Geld(zeichen)menge durch die Notenbanken und immer nur eine Auswirkung: einen Verlust der Kaufkraft des „Geldes“ bzw. einen (scheinbaren) „Anstieg“ der Preise.
Bei der Deflation verhält es sich genau umgekehrt:
Eine Deflation hat immer nur eine Ursache: eine willkürliche, künstliche Verringerung der umlaufenden Geld(zeichen)menge durch die Notenbanken (oder Zurückhalten großer Geld[zeichen]mengen durch das Kapital) und immer nur eine Auswirkung: einen Verlust des Wertes der Güter und Waren bzw. ein (scheinbares) „Sinken“ der Preise.
Das ist ein ökonomisches Gesetz, das nicht außer Kraft gesetzt, wohl aber mißbraucht werden kann – und seit Bestehen des Zentralbank-Systems methodisch-systematisch mißbraucht wird.
Eine Inflation ist eine indirekte Steuer des Staates und eine schleichende Konfiszierung des Vermögens der arbeitenden und sparenden Bürger durch die Banken. Eine Deflation ist eine heimliche Konfiszierung des Eigentums, eine verdeckte Enteignung der Bürger durch das Kapital. Inflation und Deflation sind beide organisierte Verbrechen des Staates in Kollaboration mit der Hochfinanz gegen die Mehrheit der Bevölkerung. Es ist eine (durch den exponentiellen Zinseszins-Mechanismus sich selber beschleunigende) Vermögens-Umverteilung von der Arbeit zum Besitz, von den Schaffenden zu den (ohne Leistung) Raffenden, von Arm zu Reich – organisierte Kriminalität.
Wie verhält es sich denn nun mit der Menge des „Geldes“ oder, genauer, der Geldzeichen?
Die von den meisten Ökonomen und sogar in Lehrbüchern (!) vertretene Auffassung, „Geld“ müßte, dürfte und könnte vermehrt oder verringert werden, ist falsch und obendrein unsinnig. Wir haben eben gelernt, daß »Geld« nichts anderes als ein attestiertes Recht ist. Kann (und darf) ein abstraktes, ideelles Recht vermehrt oder verringert werden? Nein, natürlich nicht:
„Jeder Mensch, der einen Tauschakt vorgenommen, den Gegenwert … aber noch nicht erhalten hat, besitzt »Geld«, das heißt ein beglaubigtes Recht zur Erhebung des Gegenwertes in natura. Und jedes Geldzeichen, das im Lande existiert, bedeutet, daß irgend jemand einen Gegenwert, auf den er einen Anspruch [durch Leistung] besitzt, noch nicht in Empfang genommen hat. Daher kann es eigentlich nie »zu viel« und nie »zu wenig« Geld geben. Es läuft immer genau so viel Geld in einem Lande um, wie Tauschakte zwar vorgenommen, aber nicht vollständig erledigt … sind. Denn das Geld ist ja gerade die Bescheinigung [dafür], daß ein Tauschakt erst zur Hälfte durchgeführt worden ist, weil der zum Empfang der Gegenleistung Berechtigte diese [Gegenleistung] noch nicht in Händen hat; es ist zugleich das Rechtsdokument, das seinen Inhaber zum Bezuge der Gegenleistung legitimiert. Da somit die Geldmenge im Lande immer genau so groß sein muß, wie die Summe aller noch nicht in Anspruch genommenen Gegenleistungen, so [ist] beim besten Willen nicht einzusehen, wie man die Geldmenge von Staats wegen vergrößern oder verkleinern kann.“ 1)
„Jedes willkürlich neugeschaffene Geldzeichen bedeutet ja einen [gefälschten!] Rechtstitel zum [unberechtigten] Bezuge einer Gegenleistung, obwohl niemals eine Leistung stattgefunden hat, die sie [rechtfertigen würde]. Es bescheinigt [scheinbar] einen … Tauschakt, der in Wirklichkeit gar nicht vorgenommen worden ist, und ist daher gewissermaßen eine Fälschung. Umgekehrt bedeutet jede willkürliche Verringerung des Geldumlaufs, jede Vernichtung von Geldzeichen, eine Annullierung von wohlerworbenen Rechten auf Gegenleistung und somit einen Gewaltakt [der Entrechtung u. Enteignung].“ 1)
Mit dem systematischen, methodischen Betrugs-Mechanismus Inflation (zu viel „Geld“) – Deflation (zu wenig „Geld“), abwechselnd künstlich erzeugt, kann man andere regelmäßig entrechten und enteignen sowie sich selber unendlich bereichern – an Geld und Macht.
Die willkürliche Veränderung der umlaufenden Geld(zeichen)menge ist der zentrale Hebel zur Ausübung von Geldmacht.
„Durch den fortlaufenden Prozeß der Inflation [und der Deflation] kann sich die Regierung [und die Banken] insgeheim einen großen Teil des Reichtums ihrer Bürger aneignen. Durch diese Methode wird nicht nur beschlagnahmt [enteignet], sondern willkürlich beschlagnahmt [enteignet], und während dieser Prozeß viele [die Bevölkerung] in die Armut stürzt, werden einige wenige [Banken und Regierungen] unglaublich reich. Es gibt keine subtilere Methode, die Grundlage der bestehenden Gesellschaft zu beseitigen, als ihre Währung zu zerstören. Dieser Prozeß bringt alle verborgenen wirtschaftlichen Kräfte auf die Seite der Zerstörung, und zwar so, daß nicht einer unter Millionen in der Lage ist, dies zu erkennen.“ 2)
„So, wie der Krieg das denkbar größte Gewaltverbrechen ist und der Zins die größte vor-stellbare Ausbeutung, so kann man die Inflation [und die Deflation] ohne Übertreibung als den größten denkbaren Betrug bezeichnen. Und im Gegensatz zu vielen kleinen Gauner-eien werden diese drei Kapital-Verbrechen von allen Staaten immer noch legitimiert.“ 3)
Machen wir uns das an zwei Beispielen klar:
Nehmen wir einmal an, ein Staat, in dem eine bestimmte Menge Geldzeichen zirkuliert, gibt aus irgendwelchen Gründen noch einmal die gleiche Menge aus, verdoppelt also die Menge der Geldzeichen. Er stellt also (gefälschte) „Anrecht-Scheine“ aus, die scheinbar genau wie die bereits umlaufenden Anrecht-Scheine (Geldscheine / Banknoten) zum Bezug von Waren (Gütern und Dienstleistungen) „berechtigen“. Die Menge neugeschaffener Geldzeichen nimmt nun die Warenmenge zusätzlich in Beschlag, in die sich bis dahin die Hälfte, nämlich die Menge der alten Geldzeichen geteilt hatte. Das heißt, die zu verteilenden Portionen desselben „Kuchens“ sind bei gleich bleibender Zahl von Hungrigen halbiert worden. Eine bestimmte, gleichbleibende Menge von Waren auf dem Markt steht nunmehr einem doppelt so großen Anspruch gegenüber. Nach dem ehernen Gesetz von Angebot und Nachfrage verdoppelt sich bei gleichbleibendem Angebot und verdoppelter Nachfrage immer der Preis der Güter und Dienstleistungen. Das ist der klassische Mechanismus der Inflation (s. o.).
Das Resultat der Verdoppelung der Geldzeichenmenge ist also, daß jeder Inhaber des alten Geldes bei seinen Käufen auf dem Markt das Doppelte bezahlen muß wie vorher, er also für die gleiche Geldmenge nur noch die Hälfte der Waren (Güter und Dienstleistungen) bekommt. Das aber heißt wiederum nichts anderes, als daß ihm durch die willkürliche Geldvermehrung die Hälfte der Gegenleistung, auf die er mit seiner bereits erbrachten Eigenleistung (Arbeit) einen wohlverdienten Anspruch und ein eigentlich beglaubigtes und „garantiertes“ Recht erworben hatte, sowohl heimlich wie auch gewaltsam weggenommen worden ist. „Heimliche Wegnahme“ und „Gewaltsame Wegnahme“ aber sind nach dem Strafgesetzbuch (StGB) die amtlichen, offiziellen Definitionen von »Diebstahl« und »Raub« – es ist staatlicher Diebstahl, staatlicher Raub und staatlicher Betrug.
Nun das zweite Beispiel:
Nehmen wir einmal an, ein Staat, in dem eine bestimmte Menge Geldzeichen zirkuliert, halbiert aus irgendwelchen Gründen diese umlaufende Geldzeichenmenge. Er annulliert also die Hälfte der rechtmäßig verdienten Ansprüche (auf gleichwertige Gegenleistungen), die er vorher selber ausgestellt, beglaubigt und „garantiert“ hatte! Das heißt (rechnerisch / theoretisch), die Hälfte der hungrigen Esser bekommt nun gar kein Stück des „Kuchens" mehr, aber die andere Hälfte dafür jetzt doppelte Portionen. Denn eine bestimmte, gleich bleibende Menge von Gütern und Dienstleistungen auf dem Markt steht nunmehr einer auf die Hälfte reduzierten Zahl von Ansprüchen gegenüber. Nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage halbiert sich bei gleichbleibendem Angebot und halbierter Nachfrage immer der Preis. Das ist der klassische Mechanismus der Deflation (s. o.).
Das Resultat der Verringerung der Geldzeichen ist also, daß (statistisch) die Hälfte der Inhaber des alten Geldes auf dem Markt leer ausgeht (oder alle nur noch die Hälfte bekommen). Sie sind also um ihre wohlverdienten Ansprüche auf Gegenleistungen, die sie sich mit ihrer bereits erbrachten Eigenleistung (Arbeit) erworben hatten, betrogen worden. Ihnen sind ihre Rechte von derselben Instanz, die sie ihnen erst beglaubigt und „garantiert“ hatte, nämlich vom Staat, heimlich und zugleich gewaltsam wieder weggenommen worden – es ist wiederum staatlicher Diebstahl, staatlicher Raub und staatlicher Betrug.
Der Staat hat nicht das Recht, Geldzeichen neu zu schaffen oder zu vernichten, denn er schafft damit unverdiente (Pseudo-) Ansprüche oder vernichtet verdiente Ansprüche auf Güter und Waren. »Geld« selber kann der Staat eh nicht erzeugen oder vernichten, denn »Geld« ist ein erworbenes Recht (siehe oben). Einen Rechtsanspruch zu schaffen (oder zu vernichten) ist er aber weder befugt noch imstande. Bei den „Banknoten“, die seine Notenpressen ausspeien, handelt es sich um nach-gemachte (nach-träglich gemachte!) Falsifikate, um Falschgeld: Jeder nachgemachte „Geldschein“ ist Scheingeld.
Es ist wirtschaftlich unsinnig und zerstörerisch sowie rechtlich kriminell und verbrecherisch, jemandem „Ansprüche“ auf eine Gegenleistung, die er nicht selber durch eine eigene Leistung erworben hat, die er (als Anspruch) also gar nicht hat und die als Güter und Waren überhaupt nicht existieren, mit dem einfachen Drucken von Geldscheinen fälschlich zu „beglaubigen“ und auszuhändigen. (Pseudo-) „Rechtsansprüche“, die auf solche Weise willkürlich und fiktiv geschaffen werden, sind in Wahrheit unrechtmäßige „Ansprüche“, und das „Geld“, das sie scheinbar anzeigt, ist Falschgeld und Schein-„Geld“.
In Wirklichkeit hat der Staat auch gar keine neuen Rechte geschaffen, sondern aus den bestehenden, legitimen Rechtsansprüchen, die in den umlaufenden, echten Geldzeichen verkörpert sind, Teile entnommen und auf die Empfänger der nachgemachten, in Umlauf gebrachten falschen „Geld“-Zeichen übertragen. Der Staat hat die legitimen Inhaber des echten Geldes um genau so viel enteignet, wie er den illegitimen Inhabern des Pseudo-„Geldes“, des Schein-„Geldes“, des Falschgeldes geschenkt hat.
„…, daß der Staat gar kein »Geld« schaffen kann, (…). Alles, was der Staat vermag, erschöpft sich darin, mechanisch neue Geldzeichen herzustellen. Aber diese [nachgemachten] Geldzeichen erfüllen nicht den Zweck, den das Geld hat; sie stellen dem Volke keine neuen Bezugsrechte auf Güter zur Verfügung, sie machen das Volk nicht um ein Jota kaufkräftiger, sondern sie übertragen nur längst bestehende Bezugsrechte, längst vorhandene Kaufkraft von ihren rechtmäßigen Eigentümern auf andere Leute. Sie schöpfen von dem Recht zum Güterbezug, das der Volksgemeinschaft gehört und ihr im alten Gelde verbrieft ist, einen bestimmten Teil ab und verleihen diesen Teil den Inhabern der neu ausgegebenen Geldzeichen. Indem der Staat solche [falschen] Geldzeichen herstellt, gibt er dem Einen nur, was er dem Anderen nimmt. (…) Der Staat schafft, indem er [nachgemachte] Geldzeichen ausgibt, kein neues Geld, sondern er besteuert den einen Teil der Bevölkerung zu Gunsten des anderen. (…) Richtiger ausgedrückt ist es ein brutaler Akt der Enteignung. Er kann Geld, das heißt Güterbezugsrechte, immer nur enteignen, niemals neu schaffen [od. vernichten].“ 4)
Wie kommt es denn zu diesem Fehler und Verbrechen? Nun, das liegt, abgesehen von der kriminellen Energie (Macht- und Habgier), an der Konfusion der Begriffe, der Verwechslung oder Gleichsetzung der Wörter „Geld“ und „Geldzeichen“ sowie „Geld“ und „Ware“, und an der Unkenntnis dessen, was »Geld« eigentlich und wirklich ist. »Geld« ist keine Kreatur der staatlichen Willkür, sondern ein Produkt des Austausch-Handels, des wirtschaftlichen Verkehrs – der aus Leistung entstandene unbefristete Rechtsanspruch auf gleichwertige Gegenleistung. Die Geldzeichen sind nur technische Hilfsmittel dieses Verkehrs.
Mit diesem technischen Hilfsmittel ist der Rechtsanspruch, der im Geldzeichen dargestellt ist, gewissermaßen „objektiviert“ worden. Der objektive Anspruch (an und für sich) besteht weiter – auch dann, wenn der subjektive Anspruch des jeweiligen Inhabers erloschen ist: »Geld« (Bezugsrecht) entsteht und vergeht nicht, es zirkuliert durch zahllose Stadien der Produktion und Konsumtion. Derjenige, der eine eigene Leistung weggibt, empfängt Geld; wer eine fremde Leistung empfängt, gibt Geld weg. Anders ausgedrückt: Wer produziert, empfängt Geld; wer konsumiert, gibt Geld weg.
Der Rechtsanspruch auf Gegenleistung gilt demnach natürlicherweise nur solange, bis der jeweilige Inhaber des Anspruches diese Gegenleistung an sich bringt – z. B. durch den Kauf einer Ware. Im Moment des Kaufes erlischt ein bestimmter Teil des Anspruches (oder der gesamte Anspruch) des Käufers und geht auf den Verkäufer über, der ja jetzt dem Käufer eine Leistung (Ware) geliefert und damit selber einen Anspruch auf eine entsprechende Gegenleistung (Ware) erworben hat. Das drückt sich äußerlich darin aus, daß der Käufer dem Verkäufer das formelle und offizielle Rechts-Dokument über seinen bisherigen Anspruch, der im Moment des Kaufes erloschen ist, übergibt. Der Käufer händigt dem Verkäufer Geldzeichen in entsprechender Menge und entsprechendem Wert aus – er „bezahlt“ (genau genommen handelt es sich nicht um »Bezahlung«, sondern um »Kredit« [der Geldschein ist ja nur eine Kredit-Urkunde, eine Quittung für das tatsächliche Geldzeichen, nämlich die Münze, die wiederum ein Pfand für die noch zu empfangende Gegenleistung, nämlich die Ware ist]).
„Der Vorgang, der für die eine Partei einen Verkauf bedeutet und einen Güteranspruch neu entstehen läßt, stellt für die andere Partei einen Kauf dar und läßt einen Anspruch erlöschen. (…) Es braucht auf der einen Seite kein neuer Anspruch dokumentiert, kein Geldzeichen frisch geschaffen, auf der anderen Seite aber auch kein bestehender Anspruch annulliert, kein Geldzeichen vernichtet zu werden. Denn der Zweck, den Anspruch des Einen zu sichern und den des Anderen zu löschen, läßt sich auf viel einfachere Weise erreichen, (…). Die Ansprüche werden nicht umständlich beglaubigt und ebenso umständlich annulliert, sondern einfach ausgetauscht, (…). Auf diese Weise geht der im Gelde verkörperte Güteranspruch immer von der einen Person auf die andere über. (…), und so zirkuliert der Anspruch durch die ganze Verkehrskette hindurch. (…) Der Anspruch als solcher erlischt also nicht, sondern wechselt nur immer die besitzende Hand. (…) Wo immer ein Geldzeichen den Besitzer wechselt, ist ein Recht, ein Bezugsrecht auf Güter, erloschen und ein anderes entstanden.“ 5)
Es ist eine sowohl logische wie auch empirische Tatsache, daß ein Rechtsanspruch, der einmal entstanden, sozusagen „geboren“ worden ist, nie wieder vergeht, sondern von nun an auf immer zirkuliert, sozusagen „unsterblich“ ist. Das trifft auch dann zu, wenn jemand einen oder alle seiner Geldscheine verbrennt, also auf den entsprechenden Teil seines Rechtsanspruches freiwillig verzichtet. Der entsprechende Anteil seines ehemaligen Bezugsrechtes geht nun „automatisch“ auf die Inhaber der übrigen Anspruchsrechte, also alle anderen Halter von Geldzeichen, über: der ganze „Kuchen“ wird nun neu aufgeteilt, und die einzelnen Portionen sind jetzt für jeden größer geworden, weil nun ein „Esser“ weniger da ist.
Das Prinzip ist so simpel, so einfach, daß man sich wundern muß, wie sich Millionen und Milliarden von Menschen über Jahrhunderte widerstandslos von Staat und Kapital betrügen, bestehlen, berauben, entrechten und enteignen haben lassen. Es ist eigentlich nur zu erklären, wenn man den Menschen totale Unmündigkeit unterstellt. (Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich selber seines eigenen Verstandes zu bedienen. Beruht sie auf Trägheit und Denk-Faulheit sowie Feigheit oder Unterwürfigkeit gegenüber „Autorität“, so ist sie selbst-verschuldet. [Nach IMMANUEL KANT, 1724 – 1804, Kritik der praktischen Vernunft, 1783])
Nehmen wir einmal an, Sie und Ihr Freund haben einen Kuchen gebacken, also jeder eine Leistung erbracht. Sie haben die Zutaten gekauft, nach Hause getragen und die Küchen-Gerätschaften gestellt, Ihr Freund hat den Teig gerührt, den Kuchen in den Backofen geschoben und zuletzt serviert. Ihrer beider Arbeits-Leistung entspricht also genau dem „Wert“ des fertigen, ganzen Kuchens: Sie haben ihn selber produziert, und Ihre eigene Arbeits-Leistung „steckt“ sozusagen in dem Produkt. Jeder von Ihnen Beiden hat darum den begründeten und berechtigten Anspruch auf je einen halben Kuchen. Verzichtet nun Ihr Freund aus irgendwelchen Gründen freiwillig auf seinen Anteil, so geht sein Anspruch auf den halben Kuchen automatisch auf Sie über. Sie dürfen also ohne schlechtes Gewissen und ohne Schuldgefühl den ganzen Kuchen essen (oder damit machen, was Sie wollen).
So weit – so gut.
Bescheinigt aber nun eine (vermeintliche oder angemaßte) „Autorität“, die stärker und mächtiger ist als Sie und Ihr Freund, einfach noch zwei weiteren Personen einen „Anspruch“ auf Teile des Kuchens, so wird der Kuchen nun auf vier Personen aufgeteilt. Sie und Ihr Freund bekommen jetzt nur noch je ein Viertel statt jeweils der Hälfte des Kuchens. Doch die beiden anderen Personen haben nichts zu der Herstellung des Kuchens beigetragen, also keine eigenen Leistungen erbracht. Deren „Ansprüche“ sind also unbegründet und unberechtigt. Sie und Ihr Freund sind um die Hälfte ihrer rechtmäßigen Ansprüche betrogen und beraubt worden. Das Ganze ist Entrechtung und Enteignung – willkürliches Unrecht.
Werden nun den zwei weiteren Personen gar größere „Ansprüche“ als Ihnen Beiden „bescheinigt“, oder werden noch viel mehr anderen Personen, die alle keine eigenen Leistungen erbracht haben, „Ansprüche“ zu Unrecht bescheinigt und „beglaubigt“, so bleiben Ihnen Beiden, die Sie allein die ganze Arbeit gemacht und die gesamte Leistung erbracht haben, am Ende nur noch ein paar Krümel auf dem leergegessenen Kuchenteller übrig.
Es handelt sich hier um eine ungerechte Umverteilung von der leistenden Arbeit zum leistungslosen Besitz.
(Die „Autorität“ in diesem Beispiel ist der Staat, die zu Unrecht bescheinigten und beglaubigten „Ansprüche“ sind vom Staat / von den Notenbanken nachträglich und zusätzlich in Umlauf gebrachte falsche Geldzeichen / Geldscheine / Banknoten, der „Kuchen“ ist die Gesamtheit der Waren [Sozialprodukt / Güter und Dienstleistungen] am Markt.)
Denn jedes einzelne Bezugsrecht lautet nicht auf eine definierte Größe oder Menge an Gütern und Dienstleistungen des Gesamtvorrates am Markt (Sozialprodukt), sondern auf einen zwar bestimmten, aber variablen Teil aller Bezugsrechte und damit aller sich im Umlauf befindenden Geldzeichen: Je kleiner die Zahl der umlaufenden Geldzeichen und damit der existierenden Bezugsrechte ist, desto größer ist der einzelne Rechtsanspruch auf Güter und Dienstleistungen; je größer die Zahl der umlaufenden Geldzeichen und damit der existierenden Bezugsrechte ist, desto kleiner ist der einzelne Rechtsanspruch darauf.
Im ersten Fall verteilt sich die Gesamtheit der Güter und Dienstleistungen am Markt (Sozialprodukt) auf eine geringere Zahl von Bezugsberechtigten, im zweiten Fall auf eine höhere Zahl. Im ersten Fall ist das zum Vorteil, im zweiten Fall zum Nachteil der Bezugsberechtigten, das heißt der einzelnen Geldzeichen-Besitzer. Der Wert des „Geldes“, die Kaufkraft, ist zwar fix (fest), aber nicht absolut, sondern relativ (variabel).
Geldzeichen-Menge und Höhe oder „Wert“ der einzelnen Rechtsansprüche auf Güter und Dienstleistungen (das ist die Kaufkraft des „Geldes“) verhalten sich also umgekehrt proportional zueinander. Diese reziproke Relation (umgekehrte Verhältnismäßigkeit) liegt den Mechanismen der Inflation und der Deflation zugrunde (s. o.). Die Sache des Geld-Wertes ist also eine Sache der Geld(zeichen)-Menge (s. u.)
Die eigentliche und wichtigste Funktion des Geldes ist es, einen durch bereits erbrachte Eigenleistung verdienten Rechtsanspruch auf gleichwertige Gegenleistung unbefristet und ungeschmälert sicherzustellen.
Erfüllt das Geld diese seine Haupt-Aufgabe vollkommen, so ist es echtes, gutes Geld. Erfüllt es diese Aufgabe unvollkommen oder gar nicht, so daß der Inhaber seinen erworbenen und verbrieften Anspruch teilweise oder gänzlich einbüßt, so ist es minderwertiges oder wertloses „Geld“, mithin Scheingeld oder Falschgeld.
Welchen Wert hat denn nun eigentlich überhaupt das Geld(zeichen)?
Wer nun weiß, daß »Geld« nichts anderes als ein »Recht« ist, der erkennt, daß die Fragestellung falsch und unsinnig ist. Ein abstraktes, ideelles Recht kann niemals einen konkreten, materiellen Wert haben. Geld kann wohl den Wert anzeigen und von einer Person auf die andere übertragen, aber es hat diesen Wert nicht in sich, es ist selber kein Wert. Nur die Geldzeichen in Form von Edelmetall-Münzen haben einen eigenen, inneren Wert und sind damit ein Äquivalent (ein gleicher Wert), ein wertbeständiges gleichwertiges Pfand. („»Pfand« ist ein gleichwertiger Gegenstand, der einem Gläubiger zur Sicherung seiner Forderung bis zu deren Tilgung überlassen wird.“ 6))
Die Fragestellung ist also anders zu fassen. Nicht: „Welchen Wert hat das Geld?“ Sondern: „Wie groß ist der Anspruch an das Sozialprodukt, den das Geld anzeigt?“ So gestellt, beantwortet sich die Frage von selber: Da Geld den aus einer in der Vergangenheit erbrachten Eigenleistung entstandenen Anspruch auf gleichwertige Gegenleistung in der Zukunft darstellt, ist folglich der Wert jeweils genau so groß wie der Wert der vorherigen Leistung.
„Da »Geld« ein Anspruch auf Gegenleistung ist, so ist sein »Wert« genau so groß wie diese [Gegenleistung]. Und da es seine erste und wichtigste Aufgabe ist, dafür zu sorgen, daß die Gegenleistung ihrerseits so groß ist wie die vorangegangene Leistung, so ist der »Wert« des Geldes auch genau so groß wie diese Leistung.“ 7)
Nun können wir aber den Wert der vorangegangenen Leistung genau so wenig wie den Wert der folgenden Gegenleistung bestimmen, da beide jeweils variable Größen sind. Machen wir uns das wieder an einem Beispiel klar: Wer gefragt wird, wie „wertvoll“ (teuer) eine Portion eines Kuchens sei, kann nur antworten, daß er das nicht beantworten könne, solange er nicht wisse, in wie viele Portionen der Kuchen aufgeteilt werde und wie groß der Kuchen sei. Genauso verhält es sich nun mit der einzelnen „Portion“ des gesamten Marktvorrates an Gütern und Dienstleistungen, auf die jemand einen Anspruch verdient hat, und die (Anspruch und Portion) sich in einem Geldzeichen „verkörpern“ (Beispiel nach ARGENTARIUS):
„Jedes Geldzeichen verleiht seinem [jeweiligen rechtmäßigen] Inhaber ein Anrecht auf einen [seiner erbrachten Eigenleistung entsprechenden] Teil des jeweiligen Vorrats an Marktgütern. Existieren wenig[e] Geldzeichen, so geht der Gütervorrat in wenig Teile, jeder einzelne Teil ist also wertvoll. Existieren viel[e] Geldzeichen, so gewährt jedes von ihnen nur das Anrecht auf einen kleinen Teil des Vorrats, verkörpert also einen geringfügigen Wert. (…) Ihr [der jeweiligen Teile bzw. Geldzeichen] Wert hängt ganz davon ab, auf wieviel[e] Geldzeichen der Gesamtvorrat sich verteilt. Die Frage des »Geldwertes« …ist also im Grunde nur eine Frage nach der Geldmenge [sic! Siehe Inflation / Deflation!].“ 8)
Der ideelle Wert, den das Geld für seinen jeweiligen Eigentümer hat, ist also genau so groß wie der materielle Wert seiner vorausgegangenen Eigenleistung. Daraus folgt stringent logisch: Geld verleiht kein Recht auf noch mehr Geld durch Zins und Zinseszins aus Kapital! Geld ist also kein Mittel, um ohne eigene Leistung mehr daraus zu machen! Denn:
„Der Wucherer [Zinsnehmer] ist mit vollstem Recht verhaßt, weil das Geld hier selbst die Quelle des Erwerbs ist und nicht dazu gebraucht wird, wozu es erfunden ward. Denn für den Warenaustausch entstand es, der Zins aber macht aus Geld mehr Geld. Der Zins aber ist Geld vom Geld, so daß er von allen Erwerbszweigen der naturwidrigste ist.“ 9)
1) ARGENTARIUS, Vom Gelde, © 1982 by Verlag der Sammlung Bokelberg, Hamburg, S. 46 / 47 (Anm. u. Hervorheb. d. d. Verf.)
2) JOHN MAYNARD KEYNES, The Economic Consequences of the Peace; zit. n. A. RALPH EPPERSON, Die unsichtbare Hand. Der Einfluß geheimer Mächte auf die Weltpolitik, Kopp-Verlag, Rottenburg 2008, S. 64 (Anm. u. Hervorheb. d. d. Verf.)
3) HELMUT CREUTZ, in: MARGRIT KENNEDY, Geld ohne Zinsen und Inflation, Wilhelm Goldmann Verlag, München 2006, S. 40 (Anm. d. d. Verf.)
4) ARGENTARIUS, Vom Gelde, a. a. O., S. 51 / 52 (Anm. u. Hervorheb. d. d. Verf.)
5) ARGENTARIUS, Vom Gelde, a. a. O., S. 68 / 69 / 70 (Anm. u. Hervorheb. d. d. Verf.)
6) Lexikon der Deutschen Sprache, Deutsche Buch-Gemeinschaft, Berlin / Darmstadt / Wien 1969
7) ARGENTARIUS, Vom Gelde, a. a. O., S. 59 (Anm. u. Hervorheb. d. d. Verf.)
8) ARGENTARIUS, Vom Gelde, a. a. O., S. 63 / 64 (Anm. u. Hervorheb. d. d. Verf.)
9) ARISTOTELES, Politik, I, 3; zit. n. MARGRIT KENNEDY, Geld ohne Zinsen und Inflation, a. a. O., S. 93 (Anm. d. d. Verf.)



