Oberster Finanzrichter Deutschlands übt scharfe Kritik am Ankauf von Steuer-CDs: „Der Staat stiftet zu Straftaten an“, sagt Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs / Wiedereinführung der Vermögensteuer „dürfte kompliziert werden“ / Steuervermeidungspraktiken großer Konzerne sind ein „sehr schwerwiegendes Gerechtigkeitsproblem“.
Der Präsident des obersten deutschen Finanzgerichts, Rudolf Mellinghoff, übt scharfe Kritik am Ankauf von Steuer-CDs. „Der Staat stiftet zu Straftaten an“, sagte der Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH) dem Wirtschaftsmagazin „impulse“ (Ausgabe 7/2013, EVT: 27. Juni). Das sei besonders dann der Fall, wenn Informanten gebeten würden, bei lückenhaften Daten weitere Informationen zu beschaffen.
Mellinghoff fordert ein Gesetz, das regelt, „unter welchen Voraussetzungen Daten von Informanten beschafft werden dürfen“. Mit dem ungeregelten Ankauf von Steuer-CDs habe er Probleme, bekannte der BFHPräsident. Der Zweck heilige eben nicht die Mittel. Man dürfe nicht „mit erhobenem moralischen Zeigefinger“ rechtsstaatliche Grundsätze aufgeben. Skeptisch beurteilte der BFH-Präsident auch die Pläne zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer: „Es dürfte kompliziert werden, wenn auch hier zwischen betrieblichem und privatem Vermögen unterschieden werden soll, zumal große Vermögen sehr oft auch betriebliche Vermögen sind.“
An dieser Abgrenzung droht auch das geltende Erbschaftsteuerrecht zu scheitern: „Wenn jemand 20 Eigentumswohnungen erbt, die vermietet sind, dann muss er möglicherweise Erbschaftsteuer zahlen. Während derjenige, der 400 Wohnungen erbt, plötzlich Betriebsvermögen besitzt und keine Erbschaftsteuer zahlen muss.“
Da stellten sich „grundlegende Gerechtigkeitsfragen“, so Mellinghoff. Der BFH hat das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Auch die Steuervermeidungspraktiken großer Konzerne hält Mellinghoff für ein „sehr schwerwiegendes Gerechtigkeitsproblem“.
Allerdings sei hier der Gesetzgeber gefragt. „Niemand muss sein Verhalten danach ausrichten, dass der Staat möglichst viel Steuern bekommt“, sagte der BFH-Präsident. „Wenn es legale Wege und Möglichkeiten gibt, wenig Steuern zu bezahlen, dann steht das auch Unternehmen offen.“



