AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Gericht stoppt Burkini-Verbot im Schwimmbad

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat das Burkini-Verbot in städtischen Schwimmbädern aufgehoben. Der Gleichheitsgrundsatz sei verletzt.

 

von Christian Hiß

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat das Burkini-Verbot in städtischen Schwimmbädern im Eilverfahren vorerst gekippt. Das Verbot sei diskriminierend und verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die muslimische Klägerin kann nun vorerst wieder im Ganzkörper-Badeanzug Schwimmen gehen.

Von Beginn an politischer Sprengstoff: Das Koblenzer Burkini-Verbot. Gesundheitsschutz oder Diskriminierung?

Anfang 2019 trat eine vom Koblenzer Stadtrat mit knapper Mehrheit getroffene Verordnung in Kraft: Besucher der städtischen Schwimmbäder dürfen nur in Badehose- bzw. Shorts, “normalem” Badeanzug oder Bikini Schwimmen gehen. Dies sei notwendig, da ein Ganzkörper-Badeanzug wie der Burkini eine Sichtkontrolle auf etwa offene Wunden, äußerlich erkennbare, ansteckende oder sonst anstoß- bzw. ekelerregende Krankheiten unmöglich mache. Der Burkini bedeckt den gesamten Körper der Trägerin bis auf Gesicht, Hände und Füße.

Muslimischer Klägerin wurden Schwimmbadbesuche vom Arzt verordnet – kann jedoch nur im Burkini schwimmen.

Eine syrische Asylbewerberin, die nach eigenen Angaben wegen eines Rückenleidens Schwimmbadbesuche von ihrem Arzt verordnet bekam, klagte gegen die neue Badeordnung. Sie könne als gläubige Muslima nur im Burkini schwimmen gehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz gab ihr nun vorläufig Recht (Az. 10 B 10515/19.OVG).

Bei der Entscheidung des OVG handelt es sich jedoch nicht um eine endgültige Klärung des Rechtsstreits. Im Eilverfahren nehmen die Richter eine “summarische Prüfung” vor. Abzuwägen waren hier die Grundrechte der Klägerin, etwa auf Gleichbehandlung, ihre Handlungs- und Religionsfreiheit gegen das Interesse der Stadt Koblenz, die Gesundheit der übrigen Schwimmbadbesucher zu schützen. Doch bereits vor der jetzigen Entscheidung hat das Gericht der beklagten Stadt nahgelegt, das Verbot aufzuheben. Es steht zu erwarten, dass das Verbot auch in der noch ausstehenden Hauptsacheentscheidung aufgehoben wird.

Gericht: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht die Religionsfreiheit

Das Gericht hat seine vorläufige Entscheidung jedoch auf eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gestützt und nicht auf eine Verletzung der Religionsfreiheit der klagenden Muslima. Dieser Punkt war, da bereits die Ungleichbehandlung vorlag, nicht mehr zu prüfen und bleibt offen.

Das Koblenzer Burkini-Verbot war von Beginn an scharfer Kritik ausgesetzt. Burkinis blieben im Schulsport-Schwimmen erlaubt, genau wie Ganzkörper-Neoprenanzüge für Leistungsschwimmer erlaubt blieben. Dies wurde mit als Grund angeführt, weshalb der Stadratbeschluss nur als “Ausdruck von Rassismus” zu werten sei. Ein Sprecher der Stadt erklärte, dass das Verbot vom neu gewählten Stadtrat geprüft und gegebenenfalls aufgehoben werde.

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse

Der zwei Jahrzehnte andauernde Trend einer stetigen Verringerung der Ungleichheiten zwischen reichen und armen Ländern hat sich zuletzt umgekehrt. Das geht aus dem UN-Bericht über die menschliche [ ... ]

Die Renten in Deutschland sollen zum 1. Juli 2024 deutlich steigen. Die Rentenanpassung soll sowohl im Osten als auch im Westen 4,57 Prozent betragen, teilte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag mit. [ ... ]

US-Vereinigungsminister Lloyd Austin bekräftigt trotz einer Blockade im US-Kongress die weitere militärische Unterstützung der Ukraine durch die Vereinigten Staaten. "Die USA werden es nicht [ ... ]

Die Bundesregierung hat offenbar den Bestellvorgang für neue Raketen eingeleitet. Konkret handele es sich um den Marschflugkörper vom Typ JASSM-ER, berichtet die "Bild" (Mittwochsausgabe). Die [ ... ]

Die mittelfristigen Konjunkturerwartungen von Finanzanalysten und institutionellen Investoren haben sich im März deutlich verbessert: Der entsprechende Index stieg von 19,9 Zählern im Februar [ ... ]

Die mittelfristigen Konjunkturerwartungen von Finanzanalysten und institutionellen Investoren haben sich im März deutlich verbessert. Der entsprechende Index stieg gegenüber dem Vormonat um 11,8 [ ... ]

Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Berlin: Renten steigen im Sommer um 4,57 Prozent. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.