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NRW: Über 120 Hochzeits-Exzesse blockieren Straßen und Autobahn

Blockierte Autobahnen, Schüsse, Pyrotechnik.  Die Polizei in NRW will konsequent gegen Hochzeitsexzesse vorgehen.  Diese stellen auf den Straßen zunehmend eine Bedrohung dar. 

 

Pressemitteilung NRW Innenministerium: 

In den vergangenen Wochen haben Feiernde auf Autobahnen und in verschiedenen Städten durch rücksichtsloses und gefährliches Verhalten auf sich aufmerksam gemacht. In Fahrzeugkonvois missachteten sie die Verkehrsregeln auf den Straßen massiv.

Sie verursachten künstliche Staus, um Hochzeitsfotos auf Autobahnen zu fertigen, wobei sie bewusst die Gefahr schwerster Unfälle in Kauf nahmen. Der Missbrauch von Pyrotechnik sowie  Schüsse in die Luft beunruhigten die Bevölkerung zusätzlich.

Seit dem 1. April 2019 musste die Polizei insgesamt 127 Mal bei Vorfällen im Zusammenhang mit Hochzeitsfeiern einschreiten. Dabei wurden u. a. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, Waffen sichergestellt, Verwarnungen sowie Platzverweise erteilt und Fahrzeuge stillgelegt.

Autobahnen und Innenstädte sind keine privaten Festsäle. Jeder muss sich an die geltenden Regeln und Gesetze halten. Die Polizei geht konsequent gegen diese Exzesse vor. Auch in diesem Phänomenbereich gilt eine Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW. Wenn Hochzeitsgesellschaften sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, werden die Toleranzgrenzen unserer Gesellschaft klar überschritten.

Im öffentlichen Verkehrsraum stellen Hochzeitskonvois grundsätzlich eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung dar, für die eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt.

Kommt es bei Konvois beispielsweise in Folge von durchdrehenden Reifen zu Fahrbahnschäden, werden die Verursacher zur Kasse gebeten. Neben Bußgeldern von bis zu tausend Euro drohen zusätzliche Kosten für Fahrbahnsanierungen.

Werden bei Feierlichkeiten Straftaten begangen, drohen empfindliche Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen. Im Schadensfall kann grob fahrlässiges Verhalten außerdem  zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Bei Verstößen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, veranlasst die Polizei regelmäßig die Überprüfung des Fahrzeugführers. Dadurch droht der Führerscheinverlust und damit verbunden ein erheblicher Einschnitt in die Mobilität und Berufsausübung.

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