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Polizei jagt kinox User

Premium-Kunden von kino.to (dem Vorgänger von kinox.to) werden von der Polizei verfolgt. Das LKA hat die Daten des Filehosters "Duckload" ausgewertet. Wer so blöd war und seine Daten zur Verfügung stellte, dem droht jetzt ein teures Verfahren. Was tun, wenn man Post vom LKA bekommt?

 

Das Landeskriminalamt in Sachsen (LKA) hat im Rahmen der Ermittlungen gegen das illegale Streaming Portal kino.to, das vor zwei Jahren geschlossen wurde, die Daten der Premium Nutzer des Filehosters Duckload ausgewertet. Einige Duckload Premium Nutzer bekamen bereits Post vom LKA.

Duckload wurde als Speichermedium von den Hintermännern des Streaming Portals kino.to genutzt. Duckload hatte anscheinend Informationen zu den heruntergeladenen Dateien, inklusive der persönlichen Angaben seiner Premium Nutzer gespeichert. Das LKA hat einige Nutzer nun angeschrieben. Sie werden verdächtigt eine Straftat gem. § 106 UrhG begangen zu haben („ Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“).

Betroffen sind Kunden, die bei ihrer Anmeldung eine echte E-Mail Adresse angegeben haben oder per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung gezahlt haben. Bisher wurden angeblich nur Nutzer angeschrieben, die über 3000 Links heruntergeladen hatten.

Gegen eine umfassende Ermittlungsunterstützung, heißt es in den verschickten Schreiben, könne das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt werden.

Was tun, wenn man ein Brief vom LKA erhält? Rechtsanwalt Christian Solmecke: Sollten Sie zu den Betroffenen gehören, raten wir Ihnen dringend davon ab sich ohne anwaltliche Beratung auf Verhandlungen mit dem LKA einzulassen. Wie am besten auf solch ein Schreiben zu reagieren ist, hängt vom Einzelfall ab und bedarf einer genauen Prüfung. Insbesondere sollte geklärt werden, ob die Tat nicht möglicherweise schon verjährt ist. Zudem sind wir der Meinung, dass bloßes Streaming nicht urheberrechtlich verfolgt werden kann, da dabei keine illegale Kopie entsteht. Ob im Einzelfall die Dateien gestreamt oder heruntergeladen wurden müsste ebenfalls als Erstes geklärt und bewiesen werden.

Es ist der erste Fall bei denen Nutzer eines One-Click-Hosters strafrechtlich belangt werden. Die Strafbehörden haben zwei Jahre gebraucht um die Daten auszuwerten. Gewöhnliche Nutzer, die nicht im Rahmen von Premium Accounts ihre persönlichen Daten eingegeben haben, dürften sich weiterhin keine Sorgen machen.

www.wbs-law.de/

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