Bislang 30 Einsprüche gegen die Wertung der Bundestagswahl. Wahlberechtigte können bis 22. November, 24 Uhr, beim Wahlprüfungsausschuss per Brief oder Fax Widerspruch einlegen.
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Bislang 30 Einsprüche gegen die Wertung der Bundestagswahl. Wahlberechtigte können bis 22. November, 24 Uhr, beim Wahlprüfungsausschuss per Brief oder Fax Widerspruch einlegen.
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