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ESM: BVerfG mauert

AfD: Unverständliche Verzögerungstaktik des Bundesverfassungsgerichts in Sachen ESM. "Das BVerfG darf nicht einfach kneifen, denn ständig werden in Luxemburg ja mehr Fakten geschaffen, die auch das Verfassungsgericht nicht mehr rückgängig machen kann."

 

„Das Bundesverfassungsgericht muss endlich Farbe bekennen!“, so Bernd Lucke, Sprecher der Alternative für Deutschland, über die Meldung des BVerfG, dass das Gericht im Herbst keine Entscheidung mehr bezüglich der Verfassungsbeschwerden gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fällen werde. Auf einen genauen Zeitpunkt wollte man sich in Karlsruhe nicht festlegen.

 

Der Bundestag habe den ESM in nur wenigen Tagen beschlossen, so der AfD-Sprecher weiter. Wenn Bürger nun dagegen klagten, müsse das Bundesverfassungsgericht ihnen auch in angemessener Zeit zu ihrem Recht verhelfen. Zumal die Artikel 123 und 125 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich des Verbots von Bailouts und monetärer Staatsfinanzierung eindeutig seien.

 

„Das BVerfG darf nicht einfach kneifen, denn ständig werden in Luxemburg ja mehr Fakten geschaffen, die auch das Verfassungsgericht nicht mehr rückgängig machen kann. Bei allem Verständnis für eine sorgfältige Prüfung sollte nach bald anderthalb Jahren genug Zeit vergangen sein, um ein Urteil zu sprechen“, so Lucke abschließend.

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