Im Dezember 2011 trat eine EU-Richtlinie in Kraft, die Autobauer verpflichtet, die Umweltfreundlichkeit ihrer Neuwagen mittels einer CO2-Effizienzskala anzugeben.
Eingeteilt ist diese in die acht Noten A+ bis G sowie die drei Signalfarben Rot, Gelb und Grün. Verbraucher sollen so schnell sehen, wie viel Kraftstoff ihr neues Fahrzeug verbraucht. Doch schon seit der Einführung gibt es Kritik an diesem Energiepass. Da die Effizienzklassen auf Basis des CO2-Ausstoßes und des Gewichts berechnet werden, würden große und schwere Autos zum Teil besser abschneiden. Auch die Deutsche Umwelthilfe kritisiert das Energielabel lautstark. So bevorzuge die aktuell gültige Systematik der CO2-Effizienzklassen deutsche Autos, während ausländische Automarken durch den Energiepass benachteiligt werden. Aus diesem Grund hat die Umwelt-Organisation bereits eine offizielle Beschwerde bei der EU eingerechnet. Von der EU-Kommission verlangt sie außerdem, die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zu prüfen.
Darüber hinaus beklagt die Deutsche Umwelthilfe, dass die deutsche Automobilindustrie bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung Einfluss genommen habe. Um dies zu belegen, hat die DUH auch Einsicht in die Akten zur Novellierung der Energiekennzeichnungs-Verordnung für Pkw verlangt. Der damalige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und später Philipp Rösler haben dies aber mit Verweis auf das deutsche Umweltinformationsgesetz verweigert. Um trotzdem einen Blick auf die Akten werfen zu können, zog die DUH vor den Europäischen Gerichtshof. Der stellte fest, dass die deutsche Ausnahmevorschrift nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei, und gewährte die Akteneinsicht. Der Streit war damit aber nicht beigelegt. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte eine Akteneinsicht vor der Bundestagswahl nicht gewähren.
Ende Oktober hat die Deutsche Umwelthilfe nun die Akten zur der Energiekennzeichnungs-Verordnung für Pkw erhalten. Nach Sichtung sieht sich die Umweltorganisation in ihren Vorwürfen bestätigt. Die deutschen Autokonzerne und die Bundesregierung sollen sogar noch enger zusammengearbeitet haben als bisher angenommen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass die Autolobby nicht nur die Grundzüge der Rechtsverordnung für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verfasst haben. Auch die Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium soll sie übernommen haben. Außerdem sollen auch großzügige Spenden an die Regierungsparteien geflossen sein. Damit habe die Automobilindustrie erreicht, dass zur Berechnung der Energiekennzeichnung auch das Gewicht einfließt und somit schwere Fahrzeuge bevorzugt werden.
Zum 1. Dezember 2014 steht eine Überprüfung der Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung an. Von der neuen Regierung aus CDU/CSU und SPD verlangt die Umwelt-Organisation daher, "die massive, ökologisch und wettbewerbsrechtlich fragwürdige Bevorzugung von schweren Fahrzeugen zu beenden".



