Mehrere Zehntausende Abmahungen sind bisher in Sachen Redtube verschickt worden. Doch die Frage ist, wie die Kanzelei Urmann & Collegen an die IP Adressen gekommen ist. Wurde das Gericht getäuscht? Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Das bedeutet: Betroffene sollten erst mal nicht zahlen und abwarten. Rat bei Abmahnung: was tun wenn der Drohbrief kommt? - Warnung vor Trojanern und Viren bei Abmahn-Emails.
Die Justizmühlen mahlen bekanntlich langsam. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft derzeit, ob die Abmahner beim Gericht zu Unrecht die Herausgabe der Adressen beantragt haben. Immer mehr Indizien sprechen derzeit dafür. Das bedeutet eine gute Nachricht für die Abmahnopfer von Redtube. Geht es jetzt der Anwaltskanzelei "Urmann + Collegen" an den Kragen? Bis dahin vergeht sicherlich noch etwas Zeit. Bis dahin sollten alle Betroffenen erst mal Ruhe bewahren und nicht vorzeitig zahlen.
Es gehe darum, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag in Köln mit. Die Ermittlungen richten sích nicht gegen die Regensburger Kanzlei U+C, die die Abmahnungen an die Internetnutzer geschickt hatte, stellte Bremer klar.
Achtung: Viren und Trojaner bei Abmahn-Emails
Es sind auch E-Mails im Umlauf, die angeblich eine Abmahnung von U+C enthalten. Diese wurden jedoch von Trittbrettfahrern versandt und sollen im Anhang Trojaner enthalten. Diese Mails sollten umgehend gelöscht werden. Vor der Virengefahr warnt selbst U+C auf seiner Homepage.In der Regel kommen die Abmahnungen per Brief und nicht per Mail
Streaming illegal?
Im Fall der jüngsten Abmahnungen soll keine Urheberrechtsverletzung vorliegen. So jedenfalls erklärte es der Göttinger Medienrechtsprofessor Gerald Spindler dem Blog iRights. Anders als beim Download oder beim Filesharing speichert der User dabei nur temporär Daten. Es komme aber darauf an, "was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann", sagte Spindler.
Gibt es noch Anlass eine neue Abmahnwelle zu fürchten?
Dazu RA Christian Solmecke: “Nach dem derzeitigem Stand der Dinge, gehe ich nicht davon aus, dass, wie von Herrn Urmann angekündigt, weitere Abmahnwellen folgen werden. Zugleich gehe ich auch nicht, wie anfangs vermutet, davon aus, dass Herr Urmann die nicht gezahlten Forderungen an Inkassobüros weiter verkauft. Nachdem sich nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat und die Medien ausführlich über die vermutlich rechtswidrige Ermittlung der IP Adressen berichten, gehe ich davon aus, dass Herr Urmann erstmal das Ergebnis der Ermittlungen abwartet. Schließlich hat auch Redtube offenbar angekündigt gegen die Verantwortlichen der Abmahnungen vorzugehen.“
Kann man die Abmahnungen nun getrost wegwerfen?
Nach wie vor raten wir dazu weder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, noch die geforderten 250 Euro zu zahlen. Allerdings ist es auch nicht ratsam die Abmahnungen einfach wegzuwerfen. Wir gehen zwar stark davon aus, dass U+C die Abmahnungen nach derzeitigem Stand nicht weiter verfolgen wird, jedoch besitzen auch wir keine Glaskugel. Betroffene sind auf der sicheren Seite, wenn sie auf eigene Faust oder mit Hilfe eines Anwalts der Abmahnung widersprechen.
Frist verpasst, weil die Abmahnung während des Urlaubs verschickt wurde?
Betroffene, die erst nach ihrem Urlaub von der Abmahnung Kenntnis erlangt haben und sich nun Sorgen machen, weil sie die Frist verpasst haben, können aufatmen. Da die Abmahnungen rechtswidrig sind, sind auch die Fristen unwirksam. Zudem wurde die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt. Diese soll gerade nicht abgegeben werden. Somit gelten für den Widerspruch keine starren Fristen. Eine Reaktion sollte nach der Rückkehr aus dem Urlaub jedoch erfolgen.
Mehr Infos: www.wbs-law.de



