Bund der Steuerzahler forderdert Neuverhandlung des Rundfunkstaatsvertrag und Beitragsbefreiung für Unternehmen
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert wesentliche Nachbesserungen am Rundfunkstaatsvertrag, und eine Beitragsbefreiung für Unternehmen, weil der neue geräteunabhängige Rundfunkbeitrag vor allem Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern und Filialen und jene mit einem großen Fuhrpark benachteilige. "Hier bedarf es grundsätzlicher Korrekturen, damit Unternehmen nicht länger von ungerechtfertigten Belastungen betroffen sind", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der "Welt".
Der Bund der Steuerzahler sieht hier einen großen Reformbedarf, vor allem mit Blick auf ungerechtfertigte Belastungsverschiebungen. Diese ergäben sich durch die Beitragsumstellung seit 1.1. 2013, weil zum Beispiel zusätzliche Betriebsstätten nun automatisch eine Beitragserhöhung mit sich bringen würden, und so mitunter zu einer Verdoppelung des fälligen Beitrags im Vergleich zur vorherigen Beitragsbemessung führen würde.
"Doppelbelastungen können nur vermieden werden, indem der Unternehmenssektor prinzipiell von der Beitragspflicht ausgenommen wird", so Holznagel. Das Beitragsaufkommen aus dem nicht-privaten Bereich, also der Unternehmen, Kommunen und Einrichtungen, betrage ohnehin weniger als 10 Prozent. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte es also durchaus verkraften, wenn der gewerbliche Bereich von der Abgabe befreit werden würde". Ein weiterer Vorteil einer solchen Verfahrensweise sei es, dass der bürokratische Aufwand zur Erhebung der Betriebsstättenabgabe wegfiele.



