Deutsche-Bank-Aktionär Michael Bohndorf attackiert das Geldinstitut. Jetzt will sich der Aktionär dem Arbeitsprozess zwischen Deutscher Bank und den vier Zinshändlern anschließen. - Commerzbank in Liboraffäre nicht verwickelt.
Die Bank hatte die Händler im Zuge der Ermittlungen um die Manipulation von Referenzzinssätzen wie Libor und Euribor vor einem Jahr fristlos entlassen. Ihnen wurde „unzulässige Kommunikation“ vorgeworfen. Im September klagte das Quartett in erster Instanz erfolgreich auf Wiedereinstellung. Die Richterin rügte in ihrem Urteil mangelnde Regeln und fehlende Kontrollen innerhalb der Bank. Nach der Niederlage reich! te die Bank im November Berufung ein. Der neue Verhandlungstermin ist nach den Angaben des Landesarbeitsgerichts für den 18. Juli festgesetzt.
Doch Bohndorf befürchtet, dass die Bank wegen der organisatorischen Mängel auch in der Berufung schlechte Karten hat und stattdessen eine außergerichtliche Einigung mit den Händlern anstrebt. „Ich nehme an, dass die Deutsche Bank sich hier freikaufen will“, sagt Bohndorf dem Handelsblatt. Da die Händler allesamt zwischen 14 und 27 Jahren und teilweise in leitenden Positionen für die Bank tätig waren, könnte die Abfindung inklusive „Schmerzensgeld“, weil die Händler in der Branche keinen Job mehr finden, auf fünf Millionen Euro pro Händler steigen, schätzt Bohndorf.
Sollte die Bank tatsächlich eine derart hohe Summe zahlen, ist der Vorstand nach Auffassung von Bohndorf verpflichtet, die verantwortlichen Manager in Regress zu nehmen. Und der Aufsichtsrat sei verpflichtet, gegebenenfal! ls gegen Vorstände vorzugehen. „Als Aktionär werde ich wohl kaum Auskünfte zur Verantwortung auf der nächsten Hauptversammlung der Deutschen Bank erhalten“, glaubt Bohndorf. Zu laufenden Verfahren will sich die Bank nicht äußern. „Deswegen will ich Einblick in die Akte haben“, sagt Bohndorf.
Die Deutsche Bank hat bereits reagiert. Sie habe eine „ausführliche Stellungnahme“ an das Gericht geschickt, in der sie darlegt, warum Bohndorf außen vor bleiben soll, sagte ein Insider. Die Bank wollte dies nicht kommentieren. Letztens Endes muss das Landesarbeitsgericht über Bohndorfs Antrag entscheiden. Es prüft, ob der Aktionär ein berechtigtes Interesse hat.



