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BVerfG schafft sich ab

AfD-Ökonom Starbatty: „Damit hat das Bundesverfassungsgericht de facto abgedankt. Niemand braucht zukünftig das Verfassungsgericht noch anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, an den EuGH weitergeleitet werden“.


Der Wirtschaftswissenschaftler Joachim Starbatty hat mit scharfer Kritik auf die Karlsruher EZB-Entscheidung reagiert. „Damit hat das Bundesverfassungsgericht de facto abgedankt. Niemand braucht zukünftig das Verfassungsgericht noch anzurufen, weil Verstöße gegen das Grundgesetz, die die gemeinschaftliche Haftung, den Euro oder europäische Belange betreffen, an den EuGH weitergeleitet werden“, sagte Starbatty gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Samstagsausgabe).

Der Tübinger Wirtschaftswissenschaftler gehört zu der eurokritischen Professorengruppe, die eine Verfassungsbeschwerde gegen die Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) eingereicht hatte. Das Bundesverfassungsgericht hätte eine Beteiligung an dem OMT-Anleihekaufprogramm der EZB untersagen müssen, sagte Starbatty der F.A.Z. „Dazu konnte sich das Gericht aber nicht entschließen." Der Ökonomen will nun politisch mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen die „verhängnisvolle Eurorettungspolitik“ weiterkämpfen. Sie bleibe „die letzte Hoffnung, um die Interessen der deutschen Bürger zu vertreten“, so Starbatty, der einer der führenden Kandidaten der AfD zur Europawahl ist.

 

Europarechtler kritisiert Karlsruher Entscheidung zu EZB-Krisenkurs scharf
 
Der Europarechtler von der Universität London, Gunnar Beck, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zentrale Fragen zu den Euro-Rettungsmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorzulegen, scharf kritisiert. „Mit der Vorlage an den EuGH entzieht sich das Gericht der Verantwortung. Es gibt die Kontrolle über die Einhaltung der deutschen Verfassung an eine überstaatliche Institution ab“, sagte Beck Handelsblatt Online. „Damit gibt das Gericht die deutsche Eigenstaatlichkeit auf.“

Nach Auffassung Becks konterkarieren die Karlsruher Richter zudem eigene frühere Entscheidungen. „In seinen Urteilen zu den EU-Verträgen von Maastricht und Lissabon betonte das Gericht stets, dass deutsche Souveränität nur unter Einhaltung des deutschen Grundgesetzes möglich ist“, sagte der Jurist. Das Grundgesetz! schreibe vor, dass die Budgethoheit des Bundestages „unantastbar“ sein müsse. Diese werde aber durch die möglichen Verbindlichkeiten durch das EZB-Anleihenkaufprogramm OMT (Outright Monetary Transactions) infrage gestellt.

„Bereits jetzt übersteigen die deutschen Hilfszahlungen an die Euro-Zone das Volumen des Bundeshaushalts um gut 311 Milliarden Euro“, sagte Beck weiter. Das OMT-Programm weite die deutschen Garantien unbegrenzt aus. Mit der Vorlage an den EuGH erkläre Karlsruhe, dass selbst ein unbegrenztes Einstehen Deutschlands für den Euro mit der Budgethoheit des Bundestages vereinbar sei. „Das ist eine Absurdität“, kritisierte Beck.
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