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Diäten: Selbstbedienung?

Parteienkritiker von Arnim hält Diätenerhöhung für verfassungswidrig. Der Bundestag diskutiert den Entwurf am Freitag. Grüne und Linkspartei lehnen die Erhöhung der Diäten, die bis Anfang Januar 2015 auf 9082 Euro steigen sollen, entschieden ab.


Der bekannte Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim hält den von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines Diätengesetzes für verfassungswidrig. Der Bundestag diskutiert den Entwurf am Freitag. Grüne und Linkspartei lehnen die Erhöhung der Diäten, die bis Anfang Januar 2015 auf 9082 Euro steigen sollen, entschieden ab.

Hans Herbert von Arnim hat zum Gesetzentwurf ein Gutachten ausgearbeitet, das stern.de in Auszügen vorliegt. Darin fordert der Wissenschaftler auf, gegen das Gesetz zu klagen: "Wenn die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen im Bundestag es mit ihrer Kritik ernst meinen, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen und auch auf eine rasche einstweilige Anordnung des Gerichts dringen."

Für unzulässig hält von Arnim unter anderem die Absicht, die Diäten künftig an die allgemeine Lohnentwicklung zu koppeln. Auch wenn es den Parlamentariern lästig sei, dürften sie die öffentliche Kontrolle ihrer Bezüge nicht umgehen. Rechtswidrig seien auch die üppigen Funktionszulagen, wie sie jetzt zusätzlich für Ausschussvorsitzende vorgesehen sind.

Gleiches gelte für die sogenannte Kostenpauschale in Höhe von 4202 Euro monatlich, die unterschiedslos an alle Abgeordneten ausbezahlt wird, obwohl ein Teil zum Beispiel den eigenen Wahlkreis in Berlin hat und deswegen keine besonderen Aufwendungen für Anreise und doppelte Haushaltsführung zu bestreiten hat.

Kritisch sieht von Arnim auch den hohen Rentenanspruch. Nach dem neuen Gesetz erwerbe ein Parlamentarier pro Jahr einen Anspruch auf 227 Euro monatlich. Ein Durchschnittsrentner komme hingegen nur auf 28 Euro monatlich für jedes Arbeitsjahr. Von Arnim bezeichnet die von der Schmidt-Jortzig-Kommission erarbeiteten Vorschläge, auf die sich SPD und Union stützen, als "Gefälligkeitsgutachten".

Und er kritisiert die Angleichung der Diäten an die Besoldung von Bundesrichtern. Hier würden "Äpfel mit Birnen" verglichen, da ein Richter beispielsweise keinem zweiten bezahlten Beruf nachgehen dürfe, ein Abgeordneter hingegen schon.

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