Die Bundestagsabgeordneten planen de facto, ihre Pensionen zum Ende dieser Wahlperiode um rund zehn Prozent zu erhöhen. Aktuellen Abgeordneten bleibt auch die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 57 Jahren eine ungekürzte Alterspension zu beziehen.
Die Bundestagsabgeordneten planen de facto, ihre Pensionen zum Ende dieser Wahlperiode um rund zehn Prozent zu erhöhen. Das ergibt sich dem Nachrichtenmagazin FOCUS zufolge aus den Details der geplanten Neuregelung, die beide Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht haben. Danach soll die angekündigte Kürzung des Pensionsniveaus von 67,5 auf 65 Prozent „erst mit Beginn der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages in Kraft treten“. Nur so könnten sich alle Mandatsbewerber auf das geänderte Versorgungsniveau einstellen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Aktuellen Abgeordneten bleibt FOCUS zufolge auch die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 57 Jahren eine ungekürzte Alterspension zu beziehen. Sie profitieren zudem bei ihrer Altersversorgung stark von den geplanten Diätensteigerungen. So erhöht sich der monatliche Pensionsanspruch nach achtjähriger Mitgliedschaft im Parlament von 1650,40 Euro auf 1816,40 Euro – ein Plus von mehr als zehn Prozent. Nach fünf Legislaturperioden beträgt die Pension den Plänen zufolge beim Ausscheiden im Jahr 2017 rund 4500 Euro. Im geltenden Recht sind es 4126 Euro.
Auch die mögliche Höchstpension steigt um mehr als zehn Prozent – von 5570,10 auf 6130,35 Euro, wie FOCUS weiter berichtet. Sie soll erst nach dem Zusammentreten des neuen Bundestages für künftige Fälle gekürzt werden – von 67,5 Prozent auf 65 Prozent der Abgeordnetenbezüge. Wegen der vorgesehenen Diätensteigerung wird sie aber auch noch nach Absenkung des Niveaus knapp sechs Prozent oder 333,20 Euro höher liegen als heute.
Der Bund der Steuerzahler hält die geplante Neuregelung daher für enttäuschend. „Die Pensionen steigen weiterhin stärker als die Rente“, kritisiert Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel. „Der Bundestag hat die Chance verpasst, eine bessere Bezahlung der Abgeordneten mit einer Reform des Versorgungssystems zu verbinden.“ Schon nach geltender Rechtslage müssten die Bürger in diesem Jahr fast 39 Millionen Euro für die Altersentschädigungen früherer Abgeordneter aufbringen. Diese Belastungen würden in Zukunft stark steigen.



