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ESM und Bail-In für Pleite-Banken

Der ESM ("Euro-Rettungsschirm") soll rechtswidrig nun auch bei Pleite-Banken eingesetzt werden.   Schäuble will dem offenbar zustimmen - unter der Voraussetzung, dass die Sparer bluten.


Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) rechnet nicht mit einer schnellen Einigung im Streit um direkte Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsschirm ESM. Beim Treffen der europäischen Finanzminister am Montag und Dienstag in Brüssel sei „noch nicht mit einer politischen Verständigung der Euro-Gruppe zu rechnen“, heißt es in einem Papier des Bundesfinanzministeriums, das dem Handelsblatt (Montagausgabe) vorliegt.


„Strittig ist unter anderem, in welchem Umfang zunächst die Anteilseigner und Gläubiger der Banken einen Beitrag geleistet haben müssen, bevor eine direkte Rekapitalisierung durch den ESM überhaupt in Betracht käme“, schreiben Schäubles Beamte in dem Vorbericht für das Treffen. „Aus Sicht der Bundesregierung wäre ein umfassendes sogenanntes Bail-in eine wesentliche Bedingung für die eventuelle Übernahme direkter Bankenrisiken durch den ESM.“ Darüber werde noch „in den kommenden Wochen intensiv diskutiert“.


Das neue ESM-Instrument ist nicht der einzige Streitpunkt bei der Errichtung der Bankenunion. So gibt es auch Uneinigkeit über die Ausgestaltung des europäischen Abwicklungsmechanismus für Banken. Im EU-Parlament ist man mit der Einigung, die die EU-Finanzminister dazu getroffen haben, nicht einverstanden. Die Verhandlungen zwischen EU-Finanzministern, Europäischem Parlament und der EU-Kommission „gestalten sich schwierig“, heißt es in dem BMF-Papier.
 
 
Zum besseren Verständnis: Die Anteilseigner einer Bank sind in der Regel die Aktionäre, die Gläubiger sind jene, die der Bank ein Darlehen gewährt haben. Dazu zählen auch die Sparer. Denn eine Bankeinlage ist nichts anderes als ein Kredit für die Bank. Dieses Geld ist im Pleite-Fall verloren. Genau das ist die Forderung, die Schäuble unter "Bail-in" versteht.
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