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Edathy: BKA im Kreuzfeuer

Edathygate: BKA in Edathy-Affäre weiter unter Druck. Das Material, das die Staatsanwaltschaft Mainz bei dem BKA-Mann sicherstellte, sei "unzweifelhaft illegal und strafrechtlich relevant" gewesen.

 

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist in der Affäre um den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy weiter unter Druck. Hintergrund ist ein "Spiegel Online"-Bericht, wonach der Name eines hohen BKA-Beamten auf einer Liste von kanadischen Behörden auftauchte, auf denen Kunden einer einschlägigen Online-Plattform verzeichnet waren.

Das Material, das die Staatsanwaltschaft Mainz bei dem BKA-Mann sicherstellte, sei "unzweifelhaft illegal und strafrechtlich relevant" gewesen, heißt es in dem Bericht. Demnach übergab das BKA den Fall im Februar 2012 an die Staatsanwaltschaft. Der Mann sei um einen Prozess herum gekommen, weil er Ende 2012 einen Strafbefehl akzeptierte und zwischen 10.000 und 20.000 Euro zahlte.

Das BKA erklärte am Freitagabend, in der Berichterstattung von "Spiegel Online" werde der "unzutreffende Eindruck erweckt, dass der BKA-Beamte noch ein Jahr nach Rechtskraft eines Strafbefehls seinen Dienst ausgeübt habe. Richtig ist, dass der Beamte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dienstlich tätig war." Weitere Ausführungen zu dem Thema seien aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Zum Umstand, dass der Name des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy bei der ersten Prüfung der kanadischen Liste im Januar 2012 anders als der Name des BKA-Mannes nicht auffiel, erklärte das BKA: "Bei einer Grobsichtung der von kanadischen Behörden übergebenen Festplatte mit ca. 800 Kundennamen fiel einer BKA-Mitarbeiterin am 10. Januar 2012 der Name des ihr persönlich bekannten und als Kunde geführten Beamten auf.

Mit dieser vorbereitenden Grobsichtung der Festplatte wurde die Grundlage für die im Juli 2012 begonnene zielgerichtete kriminalistische Analyse und Bewertung des Verdachtsmaterials geschaffen." Dass der Name Edathy der BKA-Mitarbeiterin nicht auffiel, sei plausibel, teilte das BKA weiter mit. "Die Einsetzung des Bundestagsuntersuchungsausschusses mit dem Vorsitzenden Edathy erfolgte erst am 26. Januar 2012, also gut zwei Wochen nach der Grobsichtung der Festplatte am 10. Januar 2012", so das BKA mit Blick auf den Untersuchungsausschuss zur NSU-Mordserie, bei dem der SPD-Politiker den Vorsitz hatte.

Edathy, der bereits von 2005 bis 2009 Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses und von 2009 bis 2013 Mitglied im Bundestags-Rechtsausschuss war, habe "zu diesem Zeitpunkt noch nicht derart im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung" gestanden, so das BKA.

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