Hoeneß kann nach drei Monaten mit Hafterleichterungen rechnen. Die vom Landgericht ausgesprochene Strafe von drei Jahren und sechs Monaten könnte laut Gesetz nach der Hälfte der Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Uli Hoeneß kann bereits nach drei Monaten Gefängnis mit Hafterleichterungen rechnen. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, könnte die vom Landgericht München II ausgesprochene Strafe von drei Jahren und sechs Monaten laut Gesetz nach der Hälfte der Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden. Der 62-Jährige käme dann nach 21 Monaten frei. Nach Artikel 13 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes kann 18 Monate vor der Freilassung der Gefangene auf Freigang hoffen. In Justizkreisen hieß es: „Hoeneß muss vielleicht drei oder vier Monate tatsächlich in Landsberg am Lech sitzen, dann kommt er ins Freigängerhaus“ nach München.
Der frühere Bayern-Manager war am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Hoeneß verzichtete auf Revision und erklärte, seine Haftstrafe sofort antreten zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hat noch bis Donnerstag Zeit, Revision einzulegen.



