Schon 1 Milliarde Euro durch Kindergeld für EU-Ausländer. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Sommer 2012, wonach „uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter“ aus der EU auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld haben, wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt.
Die Kosten durch Kindergeld-Ansprüche von Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland für ihre in der Heimat lebenden Kinder belaufen sich bis zum Jahresende auf rund eine Milliarde Euro. Bis zum Ende des Jahrzehnts dürfte sich die Summe auf mehr als 2 Milliarden Euro erhöhen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Franziska Brantner zurück, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z./Montagsausgabe) berichtet.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Sommer 2012, wonach „uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter“ aus der EU auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld haben, wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt. Das Kindergeld beträgt je nach Anzahl der Kinder zwischen 184 und 215 Euro im Monat und damit deutlich mehr als in den meisten Nachbarländern.
In der Folge wurde die zuständige Familienkasse mit Anträgen vor allem aus Mittel- und Osteuropa überflutet. Bis zum Jahresende 2013 stieg das Aufkommen um 30 Prozent, was die Familienkasse überfordert hat, ein Ende ist nicht in Sicht. Die Zahl der unbearbeiteten Anträge beträgt derzeit rund 30.000. Wie aus der Antwort von Staatssekretär Michael Meister hervorgeht, hat das Finanzministerium deshalb in diesem 3,3 Millionen Euro für zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.
Nach Informationen der F.A.Z. sind rund 90 Stellen geplant. Die Grünen-Politikerin Brantne



