Es kommen finstere Zeiten auf Deutschland zu. Ein Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz hält die öffentlich-rechtliche GEZwangspropaganda-Abgabe für rechtmäßig. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz wies die Beschwerde eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur ab.
Die seit 2013 erhobenen Beiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Koblenz am Dienstag. Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur gegen das Landesgesetz, mit dem in Rheinland-Pfalz der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag umgesetzt wird.
Die Firma mit einem vergleichsweise großen Fuhrpark hielt es vor allem für ungerecht, wegen der Beiträge für Firmenwagen mehr als früher zahlen zu müssen. Bei einem Verhandlungstermin in der vergangenen Woche hatte das Land indes die Rundfunkbeiträge als sachgerecht verteidigt.



