Wie kann man einen Google-Eintrag löschen? Von dem Formular wird offenbar häufigen Gebrauch gemacht. Google erhält 12 000 Löschanträge binnen eines Tages.
Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessenwerden“ hat Google vergangene Woche ein Löschformular online gestellt. Wer Einträge über sich selbst gelöscht haben will, kann das dort beantragen. Allerdings will die größte Suchmaschine der Welt Einträge nicht einfach entfernen.
„Aus Transparenzgründen wollen wir neben dem Hinweis, dass bei den Suchergebnissen Treffer nicht angezeigt werden, auch Informationen über das Ausmaß der Löschanfragen insgesamt geben“, heißt es bei Google. Das könnte in Zukunft etwa im Rahmen des halbjährlichen Transparenzberichts geschehen, den das Unternehmen seit 2010 erstellt.
Bislang können gelöschte Einträge auf chillingeffects.org, einem Projekt mehrerer US-Universitäten und einer Bürgerrechtsorganisation, einzeln nachvollzogen werden. Auch wer eine Löschung beantragt hat, ist in der Datenbank der Website sichtbar. „Das wird bei Suchtreffer-Entfernungen auf Grundlage des EuGH-Urteils so nicht sein.
Wir werden auf den Schutz der Anonymität achten“, sagte ein Google-Sprecher. Allein am vergangenen Freitag erreichten Google europaweit bereits 12 000 Löschgesuche, heißt es im Unternehmen. Anders als Google möchte Konkurrent Bing vorerst abwarten und kein Löschformular einrichten. Derzeit erreichten die Suchmaschine nur sehr wenige Löschgesuche, so Bing-Betreiber Microsoft. Dies liegt wohl auch daran, dass Bing in Deutschland nur einen Marktanteil von drei Prozent hat.



