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BND unkontrollierbar

Datenschützer Weichert: BND hat „unkontrolliertes Eigenleben“ entwickelt bei dem alles, was technisch an Überwachung möglich ist, im behördlichen Interesse umzusetzen versucht wird.
 
 
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hat die Pläne des Bundesnachrichtendienstes (BND), mit Hilfe neuer Späh-Programme weltweit die sozialen Netzwerke auszuforschen, scharf kritisiert und Konsequenzen gefordert. Das Projekt sei ein Indikator dafür, dass auch der BND, ebenso wie es bei den US-amerikanischen und britischen Geheimdiensten NSA und GCHQ hinreichend dokumentiert sei, „ein unkontrolliertes Eigenleben entwickelt hat, bei dem alles, was technisch an Überwachung möglich ist, im behördlichen Interesse umzusetzen versucht wird“, sagte Weichert Handelsblatt Online. Die gesetzlichen Grundlagen - BND-Gesetz und G-10-Gesetz – seien demnach nicht mehr auf dem Stand der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung. „Sie müssen völlig neu konzipiert werden.“

Weichert zweifelt den Nutzen der BND-Pläne an. „Im Vordergrund! müsste eine Grundrechtsverträglichkeitsprüfung stehen, die nicht nur fragt, was das bringt, sondern welcher Schaden für die Grundrechte entstehen würde“, sagte er. „Und dieser Schaden wäre gewaltig, da die anonyme Internetnutzung zur Verwirklichung individueller Freiheit massiv beeinträchtigt würde.“ Überdies seien die Erkenntnisse über den Nutzen entsprechender, „wahnsinnig teurer“ Programme bei NSA und GCHQ „desaströs“, fügte er hinzu.

Weichert hält auch die Position des BND für unhaltbar, der seine Pläne mit der Aussage verteidigt hatte, dass es nicht um die Überwachung der Kommunikation der deutschen Bevölkerung, sondern um die Kommunikation von Ausländern im Ausland gehe. Weichert sagte dazu: „Anders als in den USA ist es in Europa unter Verfassungsrechtlern common sense, dass die Grundrechte auf Datenschutz und auf Telekommunikationsgeheimnis auch gelten, wenn Ausländer im Ausland von deutscher Hoheitsgewalt beeinträchtigt werden.“ Die Annahme, hier bestünde ein rechtlicher Freiraum, sei „ein gefährlicher Irrtum beziehungsweise eine unzutreffende Behauptung“.

Weichert wies darauf hin, dass inzwischen in Fachkreisen widerlegt sei, dass Verbindungsdaten weniger sensibel seien als Inhaltsdaten. „Während Inhaltsdaten jeweils nur eine individuelle, möglicherweise banale Kommunikation betreffen, ist eine Auswertung von Verbindungsdaten über Aufenthaltsorte, Dienste-Nutzung und vor allem soziale Kommunikation persönlichkeitsrechtlich oft erheblich sensibler, da sie zu einem - digital einfach zu erstellenden, umfassenden - Persönlichkeitsprofil verwendet werden können“, erläuterte der Datenschützer.
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