Damit Unfälle oder andere Missgeschicke nicht zum finanziellen Ruin eines Betriebes führen, ist es notwendig eine Unternehmensversicherung abzuschließen.
Welche Versicherungen im Einzelnen sinnvoll sind, kommt teilweise auf den Betrieb an. Für alle Firmen gilt jedoch, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Geschäftsinhaltsversicherungen für Betriebe eine gute Investition sind, die im Schadenfall einspringen. Kommt es zu Rechtstreitigkeiten, beinhaltet die Rechtschutzversicherung beispielsweise die Vertretung durch einen angemessenen Rechtsanwalt und deckt auch die Kosten für Gerichtsverfahren. Sie kann auch in Anspruch genommen werden, wenn es zu Streitigkeiten mit Angestellten oder Kunden kommt. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt alle Schäden ab, die an der Betriebseinrichtung entstehen können. Werden diese durch höhere Gewalt beschädigt, so muss der Betriebsinhaber den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen, denn dies übernimmt die Versicherung. Die Vermögenshaftpflichtversicherung wird benötigt, wenn Vermögensschäden, die Dritten durch Mitarbeitern zugefügt werden. Einige Branchen sind sogar gesetzlich verpflichtet eine Vermögenshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Auch Maschinen sollten versichert sein
Viele Unternehmen, die Waren produzieren, benötigen hierzu Maschinen und Geräte. Wenn diese Maschinen ausfallen, entstehen dem Betrieb oftmals hohe Kosten für die Reparatur und den Produktionsstillstand. Kommt es zum schlimmsten Fall und der Maschinenbruch kann nicht sofort behoben werden, können den Kosten explodieren und das Unternehmen sogar ruinieren. Daher ist es besonders wichtig eine Maschinenbruchversicherung für Betriebe abzuschließen. Diese bietet Vorteile für Unternehmen, denn wenn es zu einem Maschinenbruch kommt, sind die Maschinen des Betriebes bestens geschützt. Zu den Vorteilen der Versicherung zählen die Behebung des Schadens, der Versicherungsschutz für fest stehende, fahrbare und transportable Maschinen, unterschiedliche Deckungserweiterungen und eine großer Pool an Versicherungen. Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom Wert der Maschinen ab und sollte nicht zu niedrig sein, denn wenn es zu einem Schaden kommt, sind die betreffenden Geräte unterversichert und der Schaden kann nicht in vollem Umfang reguliert werden. Im Grunde genommen können Maschinen auch mit in die Inhaltsversicherung aufgenommen werden, in diesem Fall besteht jedoch nur ein Schutz gegen Schäden durch Feuer, Wasserleitungen und Sturmschäden. Schäden aus Manipulationen oder Brüchen sind nicht abgedeckt. Die Maschinenbruchversicherung gilt ebenfalls für eine Betriebsunterbrechung im Falle eines Maschinenschadens. Wenn der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, kommt sie für die laufenden Kosten des Betriebes auf.
Die Betriebshaftpflichtversicherung
Es kommt sehr häufig vor, dass die Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden muss. Dies kann der Fall sein, wenn Dritte durch den Inhaber oder Mitarbeiter eines Unternehmens Schaden erleiden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden am Körper und Eigentum ab. Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet die Kosten für den verursachten Schaden zu tragen. Zur Pflicht gehören Heilungs- und Reparaturkosten, ebenso wie Folgekosten, die für Nachbehandlungen oder Kuren anfallen oder die Kosten für den Verdienstausfall. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt beispielsweise gesundheitliche Schäden ab, die sich Kunden auf dem Betriebsgelände durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens erleiden oder Schäden, die durch Mitarbeiter an firmenfremdem Eigentum verursacht werden. Da die Gefahr solcher Unfälle potenziell immer besteht, darf eine Betriebshaftpflichtversicherung in keinem Unternehmen fehlen. Die Beratung zu allen Versicherungen rund um den Betrieb sollte immer von einem professionellen Versicherungsmitarbeiter ausgeführt werden, da dieser das Unternehmen in optimaler Form darüber informieren kann, welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist.



