AfD: Das Verhalten unserer Abgeordneten bestärkt den Verdacht der Selbstbegünstigung
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Den Versuch, die Diäten der Bundestagsabgeordneten auf Umwegen zu erhöhen, kommentiert AfD-Sprecher Konrad Adam wie folgt:
"Zu den zahlreichen Privilegien, die Bundestagsabgeordnete genießen, gehört das Recht, aber auch die Pflicht, über die Höhe ihrer Bezüge selbst zu befinden. Das Recht nehmen die Volksvertreter gern in Anspruch; um die damit verbundene Pflicht der öffentlichen Rechenschaftslegung suchen sie sich allerdings zu drücken, indem sie ihre Diäten im Gleichschritt mit der Preisentwicklung oder unter Rückgriff auf irgendwelche Gutachten, die sie selbst in Auftrag geben, steigen lassen.
Die AfD hält dieses Verfahren für unstatthaft. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abgeordneten mehrfach an ihre Pflicht erinnert, in öffentlicher Debatte ihre Ansprüche zu begründen. Die Wähler hätten ein Recht, zu erfahren, was die Gewählten geleistet haben und wie sie ihre Leistung bewerten. Der Versuch, diese Auskunft zu verweigern, zu verzögern oder zu verstecken, bestärkt den Verdacht der Selbstbegünstigung, dem die Abgeordneten zu entgehen suchen."



