Antragsteller mit Vorschäden müssen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit zahlreichen Problemen und geringeren Leistungen rechnen.
Vorschäden erschweren den Abschluss von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen
Personen mit bestehenden Erkrankungen oder Verletzungen haben es oft schwer, Versicherungsschutz in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Je nach Art der Beeinträchtigung und den Auffassungen der einzelnen Versicherer kann der Antrag auf Abschluss einer BUV im schlimmsten Fall komplett abgelehnt werden oder mit starken Einschränkungen beim Versicherungsschutz verbunden sein. Dies ist äußerst problematisch, da statistisch gesehen 35-40 % aller Erwerbstätigen im Laufe ihres Lebens ihren gewählten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die gesetzliche Versorgung reicht dann oft nicht aus.
Nur wenige Antragsteller mit Vorschäden haben Chancen auf den kompletten Versicherungsschutz
Jedes Jahr führt die Zeitschrift Ökotest eine Stichprobe zur Qualität der Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen durch. Dabei wird auch die Annahmepolitik der Versicherer überprüft. Für das Jahr 2014 wurden im Rahmen des Tests von fünf anonymisierten Personen Anfragen zum Abschluss einer BUV an jeweils 22 Versicherer gestellt. Alle fünf Testpersonen gaben geringe Vorschäden an. Das Ergebnis lautete wie folgt:
- Nur 19% der Anfragen wären bei einem tatsächlichen Antrag ohne Beanstandung akzeptiert worden. Dementsprechend hätten über 80% der Anfragen entweder mit Einschränkungen im Versicherungsschutz rechnen müssen oder wären abgelehnt worden.
- Weiterhin gibt Ökotest an, dass pro Jahr etwa 235.000 Anträge für eine BUV abgelehnt werden.
- Darüber hinaus erhalten 84% aller BU-Versicherten einen geringeren Leistungsumfang als von ihnen gewünscht.
Ausgehend von diesen Ergebnissen gestaltet sich die Suche nach dem optimalen Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeit umso schwieriger, da jeder Versicherer nach anderen Kriterien unterscheidet.
(vergl. Quelle: http://www.oekotest.de)
Einschränkungen im Versicherungsschutz für Antragsteller mit Vorschäden
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss dem Versicherer laut dem Gesetz sämtliche angeforderten Informationen über seinen Gesundheitszustand sowie Vorschäden mitteilen. Dazu gibt es keine Alternative. Ein Verschweigen von Vorerkrankungen kann vom Versicherer als arglistige Täuschung angesehen werden, wodurch dieser berechtigt ist, den Versicherungsschutz zu kündigen. Durch die Angabe der Informationen entstehen jedoch leider häufig Einschränkungen im Versicherungsschutz:
- Leistungsfälle, die aufgrund der Vorerkrankungen oder durch zukünftige ähnliche Beeinträchtigungen entstehen, werden oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Als Alternative kann der Versicherer Risikozuschläge einfordern, die den Betrag der Versicherungsprämie erhöhen.
Tipp: Für Antragsteller mit Vorschäden kann sich der Abschluss einer Versicherungspolice mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung lohnen, welche das Risiko einer Ablehnung oder ungünstigerer Konditionen verkleinert.
Abstand von unattraktiven Policen nehmen
Bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt oder abgeschlossen wird, sollten die Versicherungsbedingungen genau auf eventuelle Problemzonen untersucht werden. Schließlich wäre es extrem ungünstig, wenn ein Antrag basierend auf den Vorschäden des Antragstellers abgelehnt würde. Denn dies würde den Erfolg auf Abschluss einer BUV bei einem anderen Versicherer deutlich erschweren.
Besonders ungünstige Bedingungen wie z.B. die abstrakte Verweisung finden sich auch heute noch in manchen Versicherungspolicen. Diese sollten auf keinen Fall unterschrieben werden. Mit einer abstrakten Verweisung kann der Versicherer nämlich die Leistung verweigern, solange der Versicherte noch in einem anderen Beruf weiter arbeiten könnte. Dabei ist es unerheblich ob Aussichten auf eine Einstellung bestehen.
Angebote genau vergleichen und Beratung finden
Die Suche nach dem Versicherer, der den eigenen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird, kann sich als sehr schwierig erweisen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich in diesem Fachgebiet gut auskennt, kann dabei eine große Hilfe sein. Zusätzlich kann es sich lohnen, frühzeitig Informationen über Anwälte mit dem Schwerpunkt Versicherungsrecht zu sammeln, da es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig vorkommt, dass Versicherungsleistungen vor Gericht erstritten werden müssen.
Wichtig: Es kann nicht oft genug betont werden, dass die Versicherungsbedingungen im Vorfeld auf das gründlichste geprüft werden müssen, um unangenehmen Überraschungen zu entgehen. Denn wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung erst einmal abgeschlossen ist, ist es sehr schwierig und oftmals nicht empfehlenswert den Versicherer noch zu wechseln.



