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Klage gegen Bankenunion: Selbstermächtigungsregime

Neue Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Rettungspolitik – Gruppe von Professoren klagt gegen gemeinsame Bankenaufsicht. Prof. Kerber bezeichnet die gemeinsame Bankenaufsicht in seinem Schriftsatz als „vorläufigen Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“.

 

Ein weiteres zentrales Element der europäischen Finanzpolitik landet in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage beschäftigen, ob die im Aufbau befindliche Bankenunion überhaupt rechtmäßig ist. Eine Gruppe von Professoren hat nach Informationen der „Welt am Sonntag“ diese Woche Verfassungsbeschwerde gegen die gemeinsame europäische Bankenaufsicht eingelegt, die im November ihre Arbeit aufnehmen soll. „Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar“, sagt der Berliner Anwalt Markus C. Kerber, Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik und der Initiator der Verfassungsbeschwerde.

 

Die Karlsruher Richter hatten den Regierungen der Euro-Länder bereits im Frühjahr mit ihrem kritischen Urteil zum Staatsanleihen-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) Kopfzerbrechen bereitet. Nun geht es erneut um die Frage, ob die Europäischen Verträge um der Euro-Rettung willen zu weit gedehnt wurden. Die Regeln zur gemeinsamen Bankenaufsicht „entbehren jeglicher Ermächtigungsgrundlage", kritisiert Kerber, „und stellen den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar“.

 

Kerber bezeichnet die gemeinsame Bankenaufsicht in seinem Schriftsatz als „vorläufigen Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“. Der „gemeinsame Aufsichtsmechanismus“, kurz SSM, unter dem Dach der EZB stützt sich allein auf Artikel 127 der EU-Verträge. Demnach ist es den Finanzministern möglich, der Zentralbank „besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute“ zu übertragen. Die SSM-Regelungen gehen jedoch nach Auffassung der Kläger deutlich darüber hinaus. Denn die EZB wird am 4. November zwar zunächst nur die Aufsicht über rund 120 große Institute übernehmen. Gleichzeitig bekommt sie jedoch die Befugnis, die Aufsicht über jede andere Bank des Währungsgebiets an sich zu ziehen, sofern sie dies für erforderlich hält. Dies sei von den EU-Verträgen nicht gedeckt, folgert Kerber.

 

Auch in den Entscheidungsstrukturen der EZB-Aufsicht erkennen die Kläger einen Vertragsbruch. Denn formal gesehen darf in der Zentralbank nur ein Gremium entscheiden, und zwar der 24-köpfige EZB-Rat. In Aufsichtsfragen entscheidet jedoch faktisch ein eigens geschaffenes Gremium, der Rat hat lediglich ein Vetorecht. Eine Konstruktion, die die neuen Strukturen mit dem EU-Recht vereinbar machen soll, was aus Sicht der Kläger jedoch nicht gelingt: Faktisch werde eben doch ein neues Organ geschaffen. Initiator Kerber folgert daraus: „Eine europäische Bankenaufsicht hätte nur durch eine Änderung der EU-Verträge eingeführt werden können.“

 

Die Kläger werfen der Bundesregierung eine bewusste Verschleierung der Risiken des Projekts vor. Aus ihrer Sicht hat die Bankenunion vor allem das Ziel, den zunächst nur für Staaten gedachten Euro-Rettungsfonds ESM zur Sanierung maroder Banken zu nutzen. „So soll das, was bei dem Ringen um das Einsatzspektrum des ESM in der ersten Etappe von Deutschland nicht zu bekommen war, jetzt mittels der Bankenunion durchgesetzt werden können“, warnen sie in ihrem Schriftsatz. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble „täuscht die Öffentlichkeit über die Risiken der Bankenunion, und der Bundestag schläft tief und fest“, kritisiert Kerber.

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