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CETA geleakt

Das Europäisch-Kanadische Freihandelsabkommen (CETA) gilt genau so wie das TTIP als streng vertraulich und wurde praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das Politbüro in Brüssel will CETA genau so wie TTIP gegen den Willen der Bürger durchdrücken. Nun wurden erstmals Inhalte des Abkommens geleakt.

 

Das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada ist fast fertig, aber der Öffentlichkeit noch immer nicht in vollem Umfang bekannt. Wir veröffentlichen an dieser Stelle sämtliche Dokumente des über 1.600-seitigen Vertrags. Darin finden sich auch höchst problematische Bestimmungen zu Urheberrecht und Datenschutz.

Please also find the condensed English version of this posting.

Seit fünf Jahren wird das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA verhandelt. Die Verhandlungen über das “Comprehensive Economic and Trade Agreement” sind geheim, weder Öffentlichkeit noch Abgeordnete hatten Zugang (Lobbyisten aber schon). Erst vor einem Monat haben manche Abgeordnete von Bundestag und Europaparlament den fertig ausgehandelten Vertrag erhalten. Die Öffentlichkeit darf immer noch nichts davon erfahren. Unsere Informationsfreiheits-Anfrage wurde vom Wirtschaftsministerium abgelehnt, weil ein Bekanntwerden “nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen” haben könnte.

Vor einem Monat hat die Tagesschau das Hauptdokument geleakt. Das waren aber “nur” knapp über 500 Seiten, alles in allem ist CETA weit über 1.500 Seiten. Still und heimlich hat die Tagesschau dann den Link durch ein ZIP mit sechs Dateien ausgetauscht.

Über 1.600 Seiten Vertragstext

Das ist aber immer noch nicht alles. Wir veröffentlichen an dieser Stelle 19 Dokumente mit insgesamt 1.602 Seiten. Nach unseren Informationen sind das die Vertragsunterlagen, welche die EU-Kommission an das EU-Parlament und die Bundesregierung geschickt hat:

(Damit man nicht einzeln klicken muss, hier als Tarball: 2014-08-05_CETA-complete.tgz)

“Vollständiger Satz entsprechender Texte”

Und das steht drin in den Anschreiben:

Anbei finden sie den vollständigen Satz an entsprechenden Texten, einschließlich konsolidierter Fassungen aller Kapitel, Anhänge, Erklärungen, Vereinbarungen sowie Nebenabreden, die wir mit Kanada vereinbart haben. Dies ist das komplette Ergebnis, auf dessen Grundlage die EU und Kanada ihre rechtlichen Prozesse und Übersetzungen durchführen, bevor das Abkommen zum Abschluss an den Rat übermittelt wird.

Bereits vor einem Monat haben wir verschiedene Abgeordnete im Bundestag und Europaparlament sowie Ministerien angeschieben und um eine Bewertung gebeten. Dabei fragen wir explizit nicht nach allgemeinen Bewertungen oder dem umstrittenen Investoren-Staats-Klagerecht ISDS, sondern explizit nach Beurteilungen aus netzpolitischer Perspektive.

Aber sofern wir überhaupt eine Antwort erhalten haben, dann war das meist entweder doch eine Standard-Pressemitteilung oder eine Bitte nach mehr Zeit, um das Dokument erst einmal lesen zu können. Also haben wir gestern alle Stellen nochmal angefragt.

Europa-Abgeordnete

Von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments haben Julia Reda (Piratenpartei) und Jan Philipp Albrecht (Grüne) geantwortet, beide aus der Perspektive ihrer Politikfelder. Bei Jan Philipp Albrecht ist das als Berichterstatter für die Datenschutz-Grundverordnung natürlich der Datenschutz. Gegenüber netzpolitik.org kommentiert er:

An mindestens ein oder zwei Stellen im Abkommen ist unklar, welche Datenschutzstandards gelten sollen. Bleibt es dabei, dass die Europäische Union ihre Datenschutzstandards durchsetzen bzw. halten kann? Oder einigt man sich auf einen ungenauen, gemeinsamen Standard? Das geht daraus nicht hervor. Es muss sichergestellt werden, dass CETA auf keinen Fall zu Absenkung von Grundrechts- und Datenschutzstandards führen darf. Wird das nicht klargestellt, erwarte ich vom Europäischen Parlament eine sehr deutliche Zurückweisung des Abkommens in dieser Form.

Die Piratin Julia Reda beschäftigt sich unter anderem mit Urheberrecht und bewertet das Abkommen aus dieser Perspektive. Gegenüber netzpolitik.org kommentiert sie:

CETA beinhaltet im Kapitel über “Rechte am geistigen Eigentum” höchst problematische Bestimmungen. Diese würden den Status quo zementieren und die Versuche einer progressiven Urheberrechtsreform in der EU im Keim ersticken. So verbietet CETA etwa die Umgehung von DRM-Systemen – etwas, was wir auf europäischer Ebene abschaffen wollen, da dadurch die legale Privatkopie ad absurdum geführt wird. Außerdem legt CETA Mindestanforderungen für Internetzugangsanbieter fest, denen sie entsprechen müssen, um einer Haftbarmachung für Urheberrechtsverstöße ihrer Kund*innen zu entgehen. Je nach Interpretation des Vertrags könnten diese auch Three-Strikes-Regelungen enthalten. Diese Verlagerung der Rechtsdurchsetzung auf private Firmen müssen wir verhindern.

Für Kanada bedeuten die Urheberrechtsbestimmungen in CETA sogar einen Rückschritt, weil dort vor kurzem in einer mutigen Reform die Ausnahmen vom Urheberrecht im Sinne des Allgemeinwohls ausgeweitet wurden. Sollte die kanadische Regierung CETA zustimmen, müsste sie diese Errungenschaft wieder rückgängig machen.

Die neuen Kommissionsmitglieder werden in wenigen Wochen im europäischen Parlament angehört. Ich werde die neue Handelskommissarin Cecilia Malmström aufrufen, ihre Position zu CETA klarzustellen und halte sie dazu an, die Interessen der Zivilgesellschaft stärker zu berücksichtigen.

Die drei Internet-Ministerien

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von Alexander Dobrindt hat uns “nicht vergessen”. “Die Recherche benötigt aber noch weitere Zeit.”

Das Bundesministerium des Innern von Thomas de Maizière will “ausschließlich gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium” Stellung nehmen:

Die Stellungnahme des BMI an das BMWi stellt einen Beitrag zur Positionsfindung der Bundesregierung insgesamt dar. Soweit Sie wissen möchten, wie die Position der Bundesregierung insgesamt ist bzw. voraussichtlich sein wird, müssten Sie sich an das federführende BMWi wenden.

Haben wir gemacht. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von Sigmar Gabriel heißt es:

Es gibt bisher keine abschließende Positionierung der Bundesregierung zu CETA. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten sind wir in Gesprächen mit der EU-Kommission, auch über erforderliche Nachbesserungen. Die Mitgliedstaaten haben Anfang September auf Basis eines von der EU-Kommission vorgelegten konsolidierten Abkommenstextes in erster Reaktion in Brüssel beraten. Es gibt aber keine abschließende Befassung. Ich bitte daher um Verständnis, dass derzeit noch keine weiteren Bewertungen vorgenommen werden können.

Bundestagsausschuss “Digitale Agenda”

Von den Bundestagsabgeordneten im Ausschuss “Digitale Agenda” haben die Obleute der Fraktionen CDU/CSU (Thomas Jarzombek), SPD (Lars Klingbeil) und Die Linke (Halina Wawzyniak) auch auf wiederholte Anfrage nicht inhaltlich geantwortet. Einzig der grüne Obmann Konstantin von Notz kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Noch immer drückt sich die Bundesregierung um eine klare Positionierung zu den derzeit in Verhandlung befindlichen internationalen Handelsabkommen. In den letzten Monaten haben sich unsere Befürchtungen vielfach bestätigt: Mangelnde Transparenz, unzureichende zivilgesellschaftliche und parlamentarische Beteiligung sowie eine mögliche Bedrohung für mühsam erkämpfte europäische Verbraucherschutz- und Agrarstandards – v.a. sind es diese Risiken, die sich nach wie vor in den Abkommen verbergen. Darüber hinaus ist noch immer unklar, wann und wie die nationalen und das Europäische Parlament im Ratifizierungsprozess beteiligt werden.

Für uns ist klar: Wir werden keinem Abkommen zustimmen, das hinter mühsam erkämpfte Standards zurückbleibt. Auch die Bundesregierung muss jetzt endlich Farbe bekennen. Warme Worte in Interviews reichen nicht aus: Auch die Bundesregierung muss sagen, wie sie zu den einzelnen Abkommen steht.

Update: Jetzt hat auch Halina Wawzyniak geantwortet. Gegenüber netzpolitik.org erklärt sie:

Aus netzpolitischer Sicht kommen mit dem CETA-Abkommen, wenn es in der geleakten Form so geschlossen wird, einige Probleme auf uns zu. Zunächst ist positiv, dass Hostprovider nach dem Abkommenstext explizit nicht vorauseilend nach Urheberrechtsverletzungen fahnden müssen. Ebenso ist positiv, dass das Three-Strikes-Modell und der Auskunftsanspruch auf Ermittlung von IP-Adressen von Rechteinhabern nach großer Kritik nicht mehr explizit Bestandteil des Abkommens sind. Auch die Möglichkeit Universaldienstverpflichtungen zu erlassen, ist prinzipiell zu begrüßen. Allerdings wird diese Möglichkeit gleich wieder eingeschränkt, denn sie solle nicht belastender als nötig sein.

Auch im Bereich des Immaterialgüterrechts und des Datenschutzes ist wenig Gutes vom CETA-Abkommen zu erwarten. Explizit wird die Möglichkeit eingeräumt, die Aufnahme von Kinofilmen mit Kameras unter Strafe zu stellen. Auch wenn aus dieser Soll- eine Kann-Bestimmung geworden ist, ist schon allein die ausdrückliche Erwähnung bemerkenswert. Die Privatkopie wird durch das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen de facto unmöglich gemacht. Etwas, was wir in Deutschland schon gut kennen, dann aber europaweit gelten würde.

Besonders problematisch ist auch aus netzpolitischer Sicht das Investor-Staat-Verfahren, also die Möglichkeit für Unternehmen gegen einzelne Staaten Schiedsverfahren anzustrengen. Hier steht zu befürchten, dass Unternehmen u.a. gegen weitreichendere Datenschutzbestimmungen vorgehen oder die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten forcieren. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu befürchten, da der Datenschutz laut CETA-Abkommen keine ungerechtfertigte Diskriminierung oder versteckte Handelsbeschränkung darstellen darf. In der Form sollte die deutsche Bundesregierung im Ministerrat dem CETA-Abkommen keinesfalls zustimmen.

Wie weiter?

Seit vier Wochen haben auch die nationalen Regierungen sowie der Handelsausschuss im Europaparlament die Vertragsdokumente. Diese arbeiten sich durch die tausenden Seiten und können versuchen, noch Änderungen zu erreichen. Vor allem der Investorenschutz sorgt weiterhin für Streit.

Am 26. Oktober treffen sich die Handelsminister im kanadischen Ottawa und könnten den finalen Vertragstext dort frühestens annehmen. Erst danach bekommen die Parlamente den fertigen Text, den sie entweder annehmen oder ablehnen können. Eine weitere Mitwirkung ist nicht vorgesehen.

Unterdessen hat die Europäische Kommission heute die Europäische Bürgerinitiative gegen das Freihandelsabkommen abgewiesen. Diese richtete sich nicht nur gegen das Abkommen mit Kanada (CETA), sondern auch das mit den USA (TTIP). TTIP ist auf jeden Fall das Projekt mit mehr politischem Kapital, aber CETA kann durchaus als “Beta-Version” betrachtet werden. Was in CETA steht, lässt sich in TTIP schlecht verhindern. Leider scheint das nur wenige zu interessieren.

Wir hoffen, dass wir mit der Veröffentlichung zur informierten Debatte beitragen können.

Quelle: netzpolitik.org/

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