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FAZ zensiert MMnews: Ein offener Brief

Die FAZ hat per Anwalt die Zugänglichmachung eines Videos bei MMnews unterbunden, in dem zu Vorwürfen in Zusammenhang mit dem Buch von Udo Ulfkotte „Gekaufte Journalisten“ nachgefragt wird.

 

Sehr geehrte Kollegen von der FAZ,

mit Bedauern mussten wir Ihr anwaltliches Schreiben vom 13.10.2014 zur Kenntnis nehmen. Darin fordern Sie, die Zugänglichmachung eines Videos bei MMnews zu unterbinden. Das Video zeigt  ein Telefoninterview, in dem ein niederländischer Journalist sich erkundigt, ob Vorwürfe zutreffen, welche  in dem Buch „Gekaufte Journalisten“ von Udo Ulfkotte erhoben wurden.

 

Anstatt Antworten zu geben, drohen Sie nun mit Haft- und Geldstrafe gemäß § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) gegen mich. Ist das der neue Stil des deutschen Journalismus?

 

Warum stellen Sie sich nicht den Fragen? Warum antworten Sie nicht? Müssen Sie jetzt zum letzten Mittel greifen, um unbequemen Wahrheiten aus dem Weg zu gehen?

 

Zu dem Werk von Udo Ulfkotte kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Aber finden Sie es richtig, zu verhindern, dass Fragen zu den dort erhobenen Anschuldigungen gestellt werden?

 

Glauben Sie, dass die Unterdrückung eines Videos mit einem Gespräch Ihrer Pressesprecherin ein geeignetes Mittel ist, gegen die Vorwürfe vorzugehen?

 

Warum verbieten Sie eigentlich nicht das Buch, wenn die darin geäußerten Anschuldigungen nicht zutreffen? Warum beziehen Sie keine offizielle Stellung?

 

Das Buch „Gekaufte Journalisten“ entwickelt sich unterdessen zu einem Bestseller. In dem von Ihnen vorgeworfenen Tatbestand §201 StGB gegen mich hält der Gesetzgeber jedoch ausdrücklich fest, dass diese nicht rechtswidrig ist, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

 

Das Buch von Ulfkotte wird derzeit in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Diese hat ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Insofern hat selbst der niederländische Journalist keine Straftat im Sinne § 201 StGB begangen.

 

Sie können die Verbreitung des Videos möglicherweise in Deutschland verhindern unter Androhung brachialer Konsequenzen. Was Sie aber nicht können: das Video ganz verbieten. Mittlerweile schlägt der Fall auch international Wellen. Alternative Webseiten berichten ausführlich über die Angelegenheit und veröffentlichen natürlich auch das Video.

 

Selbst wenn Sie das in Deutschland verbieten: Sie werden die Wahrheit nicht unterdrücken können.

 

Deshalb fordere ich Sie auf: nehmen Sie endlich öffentlich Stellung zu den Vorwürfen und verstecken Sie sich nicht hinter juristischen Paragraphen, um Stellungnahmen zu unterbinden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mross

 

 

Hinweis: Bitte im Kommentarsystem keinen Link zu dem monierten Video posten. MMnews ist verpflichtet, eine solche "Zugänglichmachung" gemäß §201 StGB zu unterbinden.

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