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ARD ZDF: Festsetzungsbescheide kommen

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten greifen jetzt zu einer neuen Einschüchterungsmasche: Wer noch abtrünnig ist oder normalen Widerspruch gegen den Rundfunktbeitrag eingelegt hat, bekommt jetzt  einen Festsetzungsbescheid. Was tun, wenn der Zwangsbescheid ins Haus flattert?

 

Neue Einschüchterungsmasche des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Nach dem die Nachfolgeorganisation der GEZ-Krake schon mit Wohnungszwangsöffnungen und Erzwingungshaft drohte, ja selbst vor der Pfändung der Mietkaution und Rente keinen Halt machen will, droht jetzt der Festsetzungsbescheid. Davon sollte man sich aber nicht einschüchtern lassen.

 

In den Festsetzungsbescheiden steht Folgendes:

Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.

Ob die ARD-ZDF Zwangsgebühreneintreiber bei dieser Einschüchterungsmethode tatsächlich das Recht auf ihrer Seite haben, bleibt fraglich. Was also tun, wenn einem ein solches Drohschreiben ins Haus flattert?

 

Michael Nickles von www.nickles.de hat einen solchen Festsetzungsbescheid erhalten. Hier sein Bericht:

Abseits vom Dauerbrenner "Datumbeschiss" probiert es der ARD/ZDF "Service" seit September 2014 mit einer ganz neuen Masche: dem sogenannten "Festsetzungsbescheid". Der sieht so aus:

 


Bild GROSS

Festsetzungsbescheid. Als Absender sind gleichermaßen die Rundfunkanstalt als auch der Beitragsservice angegeben. Die Rückseite mit den sehr wichtigen Belehrungsinformationen ist wie immer nur schwer lesbar, sehr blass gedruckt.

 

Der Clou bei diesen neuen Festsetzungsbescheiden ist, dass man sie auch dann kriegt, wenn vorangegangene Widersprüche gegen echte Beitragsbescheide noch gar nicht ordnungsgemäß abgewickelt sind! Einen Widerspruch muss die "GEZ" erstmal klar und deutlich mit einem "Ablehnungsschreiben" ablehnen (nicht mit irgendeinem "Zahlen Sie jetzt bitte"-Blabla!) und dann kann geklagt werden.

Statt Ablehnungsschreiben schickt der Service jetzt aber wohl einfach "Festsetzungsbescheide", gegen die erneut Einspruch erhoben werden muss, so man keine Frist verpassen will. Beziehungsweise: muss man überhaupt erneut Einspruch erheben wenn laufende Einsprüche in derselben Sache noch gar nicht ordnungsgemäß abgewickelt sind?

Simpel betrachtet ist der Festsetzungsbescheid nur eine neue Masche der GEZ-Strategen um Verweigerer zu zermürben, es komplizierter zu machen eine klare Vorgehensweise auszuarbeiten. Man muss das rein sportlich sehen.

Bei den Frontkämpfern auf gez-boykott.de wird das mit dem Festsetzungsbescheid bereits ausgiebig durchgekaut:

Thema: Erneut Widerspruch einlegen gegen FESTSETZUNGSBESCHEID?

Das ist leider wieder mal extrem schwer verdauliche Kost, durch die man sich dort kämpfen muss.

 

Hier meine Schnellübersetzung in Klardeutsch:

1.Festsetzungsbescheid = modernisierter Beitragsbescheid.  Der Festsetzungsbescheid ist prinzipiell das gleiche wie ein echter Beitragsbescheid. Die neue Masche ist aber dieser Satz im Schreiben:

 "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben."

Das soll halt Druck machen, die Angst schüren, dass es bald "kracht". Auf jeden Fall öffnet sich der Service damit das Tor, die Zwangsgebühren schneller als bisher eintreiben zu können.

Es wird vermutet, dass der "Service" durch den Festsetzungsbescheid den Klimbim mit den vielen Info-Schreiben, Bettelbriefen und unsinnigen und echten Beitragsbescheiden vereinfachen will, um seine Kohle schneller eintreiben zu können.

Die Spielregeln zur Gegenwehr bleiben aber die gleichen. "Neukunden" kriegen vermutlich demnächst gleich zu Beginn diesen neuen Festsetzungsbescheid.

 

2. In jedem Fall Widerspruch einlegen. "Bestandskunden", die bereits den Scheiß mit echtem Beitragsbescheid und Widerspruch durch haben, werden anscheinend dennoch auch mit dem neuen "Festsetzungbescheid" genötigt. Natürlich ist es unsinnig wiederholt einen Bescheid für die gleiche Sache zu kriegen und es ist eventuell gar rechtswidrig.

Wie gegen jeden "echten" Bescheid (also kein lächerlicher Bettelbrief), der eine Frist und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, muss gegen diesen Festsetzungsbescheid aber reagiert werden. Das heißt: erneut Widerspruch einlegen.

Mein Festsetzungsbescheid kam wie gesagt erst heute rein und ich mache mich nicht verrückt. Ich werde in Ruhe ein wenig rumlesen, welche weiteren Erfahrungen es mit dieser neuen Masche gibt und dann in knapp vier Wochen reagieren.

Bestimmt wird der kommende Runde Tisch der GEZ-Gegner in München am 23. Oktober, an dem ich natürlich wieder teilnehme, eine gute Gelegenheit sein, aktuelle Erkenntnisse zum "Festsetzungsbescheid" zu erlangen.

Im einfachsten Fall kriegen sie halt erneut die gleiche Widerspruchsbegründung per Einschreiben, die sie auch auf ihre zuvorigen Beitragsbescheide gekriegt haben. Da die Begründung sowieso ignoriert wird, also für den Arsch ist, braucht man sich auch nicht groß den Kopf zu zerbrechen. Alles also halb so wild.

 

Nochmals ausdrücklich: das permanente "Verwirrspiel" des "Service" ist kein Grund zum Ärgern sondern ein Grund zur Freude. Denn: es zeigt, dass der Widerstand gegen die Sauerrei erfolgreich ist, dass ARD und ZDF Angst davor haben, dass ihre absurde Zwangsmasche wie ein Kartenhaus zusammenbricht.

www.nickles.de/forum/mikes-wohnzimmer

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