Arbeitnehmern droht Steuererhöhung durch die Hintertür. So soll die steuerfreie Teilnahme an Betriebsfeiern erheblich verschärft werden. Eine Weihnachtsfeier gilt als "geldwerter Vorteil".
Arbeitnehmern droht eine Abgabenerhöhung durch die Hintertür. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, sollen im Zollkodex-Anpassungsgesetz die Kriterien für die steuerfreie Teilnahme an Betriebsfeiern erheblich verschärft werden. Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) warnte: „Es ist zu befürchten, dass dann deutlich mehr Arbeitnehmer wegen geldwerter Vorteile zusätzlich Steuern zahlen müssen, nur weil sie zur Weihnachtsfeier gefahren sind.“ Auch bei steuerfreien Warengutscheinen seien Mehrbelastungen geplant.



