Ab 2015 gilt in Spanien eine Art "Leistungsschutzrecht", welches das Zitieren von urheberrechtlich geschützten Werken gebührenpflichtig macht. Selbst kleinste Textpassagen dürfen nicht mehr übernommen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen drakonische Strafen. Als Konsequenz stoppt Google nun sein News-Angebot.
Ab dem 16. Dezember gibt es in Spanien kein Google-News-Angebot mehr. Wie der Konzern in einem Blogeintrag erklärt, schließt das Unternehmen den Dienst als Reaktion auf eine Gebühr, die auf Druck der spanischen Verleger eingeführt wurde.
Die Gesetzesreform sieht vor, dass Betreiber von Suchmaschinen grundsätzlich eine Gebühr an Verlage und Autoren zahlen müssen, wenn sie Auszüge aus deren Texten anzeigen. Wie hoch diese Abgabe sein soll, legt das Gesetz nicht fest.
Doch das neue Gesetz gilt nicht nur für Suchmaschinen, sondern wurde bewußt allgemein gehalten. Demnach droht in Spanien demnächst Ungemach, wer Links auf Mainstream-Medien setzt (Hyperlinks) oder unlizensiert Sätze oder Zitate übernimmt. Das neues Gesetz dient angeblich dem Schutz von "Urheberrechten". Wer dagegen verstößt, dem drohen bis zu 300000 Euro Geldbuße oder bis zu sechs Jahre Gefängnis.
Nach dem neuen Gesetz sind Textzitate aus urheberrechtlich geschützten Texten ab 2015 kostenpflichtig – eine entsprechende Gesetzesnovelle verabschiedete der spanische Kongress bereits im Sommer. In der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes LPI (Ley de Propriedad Intellectual) ist ausdrücklich ein Schutz für auch geringfügige Zitate aus Medientexten vorgesehen, selbst bloße Hyperlinks zu entsprechend geschützten Inhalten können laut dem Gesetz lizenz- und kostenpflichtig sein.
Grotesk: Spanien will mit dem Gesetz angeblich gegen die große Zahl illegaler Downloads vorgehen. Was illegale Downloads mit Links oder Textzitaten zu tun haben, darüber hat sich der Gesetzgeber nicht ausgelassen.
Betroffen sind sowohl wirtschaftlich betriebene Seiten als auch private Blogs. Auch die reine Verlinkung reicht schon aus. Entsprechend sind von der in Spanien als Google-Steuer bekannten Novelle auch die Betreiber von Suchmaschinen betroffen. Selbst Universitäten sollen künftig eine Pauschalabgabe von fünf Euro je Student zahlen. Das gilt auch, wenn es sich bei den Inhalten um Creative-Commons-Angebote handelt. Die genaue Berechnung der Zahlungen ist noch offen.



