Ordnungsamt Leipzig ordnet zu LEGIDA an: „Das Zeigen sogenannter Mohammed-Karikaturen sowie anderer den Islam verunglimpfenden Plakate, Transparente, Banner oder andere Kundgebungsmittel wird untersagt… Für diese Auflage wird die sofortige Vollziehung angeordnet“.
Von Joachim Steinhöfel
Am 5.1.2015 postete ich bei facebook, das Positionspapier der „Legida“ (Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes) sei das Werk „hirnloser Kleinbürger“. Eine Einschätzung, an der sich nichts geändert hat.
Nur besitzen auch hirnlose Kleinbürger verfassungsmässige Rechte. Und zwar einschränkungslos. Dies gilt schliesslich auch für den veritablen Unsinn, den Jakob Augstein und Jürgen Todenhöfer, Gregor Gysi und Konsorten in öffentlich-rechtlichen Talk-Shows äussern dürfen. Die den absurdesten Einlassungen von Pe-, oder Le- oder Sonstwie-gida in rein gar nichts nachstehen.
Für den kommenden Montag hat die „Legida“ zu einer Demonstration in Leipzig aufgerufen. Die behördliche Genehmigung wurde am 08.01.2015, nach den Anschlägen auf „Charlie Hebdo“ und den jüdischen Supermarkt in Paris, durch den zuständigen Sachbearbeiter Martin Sirrenberg im Ordnungsamt Leipzig mit einem „Ergänzungsbescheid“ versehen:
„Das Zeigen sogenannter Mohammed-Karikaturen sowie anderer den Islam oder andere Religionen beschimpfenden und böswillig verunglimpfenden Plakate, Transparente, Banner oder andere Kundgebungsmittel wird untersagt…Für diese Auflage wird die sofortige Vollziehung angeordnet“.
In dem Bescheid heisst es, das Zeigen von Mohammed-Karikaturen könnte “ähnliche Reaktionen” wie in Paris vervorrufen.



