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Steuern: Von 1 Euro bleiben nur 47,6 Cent

Zum Steuerzahlergedenktag am 11. Juli fordert der Bund der Steuerzahler spürbare Entlastungen. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe seit exakt 6:14 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2015 beträgt voraussichtlich 52,4 Prozent.

 

Einkommen ist die Provision des Staates zur Erarbeitung der Steuern.      (Quelle unbekannt)

Steuern sind Diebstahl, Staat ist kriminelle Vereinigung                          (Murray N. Rothbard)

 

Am Samstag, 11. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2015. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe seit exakt 6:14 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2015 bei voraussichtlich 52,4 Prozent. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,6 Cent übrig.

Die Belastung in Deutschland ist eindeutig zu hoch! Deshalb fordert der BdSt die große Koalition auf, endlich finanzielle Entlastungen zu beschließen. Das gilt besonders für die Lohn- und Einkommensteuer, weil diese aufgrund der kalten Progression rasant gestiegen ist.

Folgende Maßnahmen gehören sofort auf die politische Agenda:

 

1. Kalte Progression dauerhaft abschaffen: Tarif „auf Räder stellen“!

Der BdSt begrüßt, dass die kalte Progression ab dem 1. Januar 2016 abgemildert wird. Jetzt kommt es darauf an, sie dauerhaft abzubauen. Dazu sollte der Einkommensteuertarif automatisch an die Inflation angepasst werden. Der Tarif muss „auf Räder“ gestellt werden! Dies schlägt der BdSt in einem konkreten Gesetzentwurf vor. „Die Gerechtigkeitslücke im Einkommensteuertarif muss dauerhaft geschlossen werden“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.  „Es darf nie wieder vorkommen, dass Gehaltserhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu größeren Steuerlasten führen.“

 

2. Solidaritätszuschlag: Abbau bis spätestens 2019!

Die Bundesregierung muss mit dem Abbau des Solidaritätszuschlags sofort beginnen. Für einen Einstieg in den Ausstieg könnte der Soli ab dem kommenden Jahr problemlos um einen Prozentpunkt auf 4,5 Prozent gesenkt werden. „Schluss mit dem ungeliebten Soli“, appelliert der BdSt-Präsident und verweist auf das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des BdSt: Danach sprechen sich zwei Drittel der Bürger dafür aus, den Soli sofort oder bis spätestens 2019 abzubauen.

 

3. Wohnen muss bezahlbar bleiben!

Die Reform der Grundsteuer darf nicht dazu führen, dass Wohnen teurer wird. Dies würde nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter zusätzlich belasten. „Die Grundsteuer ist eine Volkssteuer, weil sie alle trifft“, kritisiert Holznagel. „Eine Reform darf vor allem Familien nicht mehr belasten. Sie muss mindestens aufkommensneutral gestaltet werden.“

Darüber hinaus fordert der BdSt, die Stromverbraucher zu entlasten. Bislang müssen Haushalte in Deutschland den zweithöchsten Strompreis innerhalb der EU zahlen. Daher  sollte die Stromsteuer auf das EU-rechtlich vorgegebene Mindestmaß gesenkt werden, weil sie mehr als das 20-fache des EU-Mindeststeuersatzes beträgt.

Wenn die Politik diese Forderungen des BdSt umsetzt, wird der Steuerzahlergedenktag 2016 vor dem 11. Juli liegen.

 

Hintergrund

Der Steuerzahlergedenktag bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt, sowie auf die EEG-Umlage und den Rundfunkbeitrag als so genannte Quasi-Steuern. Er wird auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote ermittelt. Dafür wird das gesamte Aufkommen aus Steuern, Quasi-Steuern und den Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt. Diese Quote zeigt, wie sehr der Staat die Einkommen seiner Bürger und Betriebe belastet.

Die volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote betrug im vergangenen Jahr 52,7 Prozent. Demnach fiel der Steuerzahlergedenktag 2014 auf den 12. Juli.

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