Mit immer brutalerer Gewalt dringen die Geldeintreiber von ARD & ZDF in Wohnungen ein, überfallen regelrecht unbescholtene Bürger - nur weil sie sich weigern, die TV-Zwangsgebühr zu zahlen. Ein Fall in Lünen / NRW dokumentiert eine neue Dimension von staatlicher Gewalt zum Zwecke ARD-ZDF-Steuereintreibung.

"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" - wie wehren gegen Rundfunkbeitrag?
890000 Vollstreckungsersuche gab es gegen Schwarzseher allein 2014. Formale Mängel sind keine Ausrede für Nicht-Zahler, urteilten jetzt BGH-Richter. Das maschinell erstellte Vollstreckungsersuchen des zuständigen Senders müsse weder ein Dienstsiegel noch eine Unterschrift aufweisen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (AZ: I ZB 64/14) - (Anmerkung: typisch Lügenpresse. Es sind keine "Schwarzseher" sondern Menschen, die grundsätzlich nicht an der ARD-ZDF Propaganda teilnehmen und kein TV haben)
Hintergrund - MMnews Bericht: GEZ Überfall auf hilflose Frau
Eine alleinstehende Frau wurde Mitte Juni in Lünen / NRW von den ARD-ZDF Schergen regelrecht überfallen, während sie unter der Dusche stand. Grund: sie zahlte die Rundfunkgebühr nicht. Weil die Frau nicht sofort aufmachte, wurde die Tür aufgebrochen. Die Wohnung wurde unter menschenunwürdigen Umständen nach Verwertbarem durchsucht. Es lag kein ordentlicher richterlicher Durchsuchungs-Beschluss vor. - Da die Frau das Vorgehen heimlich aufzeichnete, droht ihr nun ein zusästzliches Verfahren.
Von Jürgen Kerner
Der Sittenverfall in der Politik und einiger vereidigter Amtspersonen hat in der Bundesrepublik Deutschland erschreckende Dimensionen erreicht, wo man sich als einfacher Bürger fragen muss, wofür haben wir denn überhaupt noch ein Grundgesetz mit einer demokratischen Rechtsordnung, wenn diese verbrieften Garantien für Menschenwürde, Recht und Freiheit von selbstverliebten Volksvertretern, nimmersatten Intendanten sowie skrupellösen Funktionären permanent mit Füssen getreten werden?
Ferienzeit in NRW, dennoch befinden sich derzeit NRW-Bürger in einer Endzeitstimmung: sie sind einem systematischen Vollstreckungsterror der öffentlich-rechtlichen Hand ausgesetzt, welche die Daumenschrauben für Verweigerer der Rundfunk-Zwangsabgabe mehr und mehr angezogen werden.
Das gewaltsame Eindringen Mitte Juni 2015 in eine Wohnung einer Frau in Lünen markiert die Aggressivität und Rücksichtslosigkeit von Amtshilfepersonen, die die Menschenwürde verspotten und wo Hausfriedensbruch zum Gewohnheitsrecht wird. Ein noch nicht mal rechtskräftig unterschriebener Gerichtsbeschluss einer Amtsrichterin ist die sog. Legitimation, gewaltsam in Wohnungen von unbescholtenen Bürgern einzudringen zu dürfen, das ist Stasi-Terror einer längst untergegangenen sozialistischen Diktatur.
Das Drama für die Lünener Bürgerin ist damit noch nicht zu Ende, denn mit grosser Wahrscheinlich droht ihr wegen Beweismittel, die sie während des Überfalls auf ihre Wohnung angefertigt hat, weiterer Ärger, denn eine beweiskräftige Dokumentation der fragwürdigen Vollstreckung kann alle Tatbeteiligten Straftaten sicher überführen.
Der öffentlich-rechtliche Vollstreckungsterror kennzeichnet die desolate Lage einer Republik, in der die vorsätzlich falsche Anwendung von Recht Mittel zum Zweck ist, ein marodes, parasitäres, öffentlich-rechtliches Konglomerat auch mit roher Gewalt am Leben zu erhalten.
Kriminalisierung der Bürger
Keinen Ladendiebstahl während der Pubertät, keine Verkehrsdelikte, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, der ein oder andere unbescholtene Bürger verliert in diesem Jahr endgültig den Glauben an den bundesdeutschen Rechtsstaat, wenn von Komunen eingesetzte Gerichtsvollzieher meist ohne Beamtenstatus aufgrund von löchrigen Festsetzungsbescheiden eine vermeintliche Beitragsschuld mit allen Mitteln eintreiben wollen.
Das Drohpotential, was manche Konsorten unter den Vollziehern zur Einschüchterung einsetzen, ist mit Druckmitteln einer Schutzgelderpresser Mafia durchaus vergleichbar und das im angeblich amtlichen Auftrag, was zweifelsfrei als Betrug zu bewerten ist.
Der öffentlich-rechtliche Vollstreckungsterror kennzeichnet die desolate Lage einer Republik, in der die vorsätzlich falsche Anwendung von Recht Mittel zum Zweck ist, ein marodes, parasitäres, öffentlich-rechtliches Konglomerat auch mit roher Gewalt am Leben zu erhalten.
Die Ungerechtigkeit des öffentlich-rechtlichen Systems besteht vor allem darin, dass einkommensarme Haushalte sowie Menschen ohne feste EInkommen, die durch das Raster der Befreiungskonditionen des ARD-ZDF-DR-Beitragsservice fallen, für Verschwendungsorgien einer Koalition aus Filz und Lobby rechtswidrig zahlungspflichtig herangezogen werden. Es ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar, wie Menschen in diesem Land, die ihre laut GG und Verfassung verbrieften Grundrechte einfordern und unlautere Methoden einer Beitragspflicht ablehnen, von öffentlich-rechtlicher Hand zunehmend drangsaliert und kriminalisiert werden. Das ist nicht ungefährlich!
Der grosse Gabentisch: der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Mir liegen sowohl der vom Beitragsservice zugesandte aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als auch das Gutachten der sog. Schäuble Broschüre des BMF (Aufgaben und Finanzierung des ÖR-Rundfunks) zum Vergleich vor. Zwei Manuskripte, die offensichtlich im Widerspruch zueinander stehen. Seit Inkrafttretens des ÖR-Regelwerks zum 01.Januar.2013 hagelte es von Verbänden und Bürgerinitiativen viel Kritik, alle Bedenken vor allem im Hinblick der sozialen Verträglichkeit und unverhältnismässig hohen Belastungen für Unternehmen werden seither von den Nutzniessern dieser "Staatsvereinbarung" zu Lasten Dritter hochnäsig abgeschmettert.
Klagen aussichtslos
Die gleichgeschaltete Gerichtsbarkeit untermauert die Chancenlosikeit klagender Bürger und Unternehmen. Wen wundert es, wenn die Länder-Judikative für den vermeintlich juristisch wasserdichten Rundfunkbeitragsstaasvertrag in fragwürdiger in Case Law Manier als Rückversicherung dient. Es wird sich zeigen, ob solch ein fragiles, isoliertes, juristisches Glanzwerk überlebensfähig ist, denn nach den Regeln einer freien Marktordnung sowie des Wettbewerbsrechts ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein autokratisches Machwerk ohnegleichen und verstösst gegen die Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft.
Dagegen wird beim Durchblättern der Schäuble Broschüre schnell klar, dass eine längst überfällige Reform und Entschlackung eines masslos überfetteten ARD-ZDF-Konglomerats nicht mehr zu vermeiden ist. Die Empfehlunegn der Gutachter widersprechen allerdings den Interessen, die den Selbstbedienungsfond und gesicherte Reputation eines Polit-Klüngels unbedingt aufrecht erhalten wollen.
Allein schon die Einleitung im durchaus sehr informativen Gutachten, hier interpretiert wiedergegeben - die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der aktuellen Form ist im Internetzeitalter verblasst, ist eine schallende Ohrfeige gegen die Urheber und Nutzniesser dieses rechtswidrigen Staatsvertrages. Vereidigte Ministerpräsidenten haben mit der Teilnahme an der Neuregelung des Staatsvertrages einen Meineid auf GG und Verfassung geleistet.
Steuerschuld für Rundfunk-Beitragspflichtige?
Ein vermeintlich säumiger Rundfunkbeitrag wird auf verschiedenen Wegen eingetrieben, in NRW sind es die komunalen Stadtkassen, die im Auftrag des WDR die Drecksarbeit leisten, der RBB lässt in seinem Revier dort ansässige Finanzämter vollstrecken, das ist insofern beachtenswert, da ein Potsdamer Richter im August 2014 im sog. Massenklageabweise-Verfahren mit hohlen Phrasen sehr unangenehm aufgefallen war. Vor allem mit der Bemerkung, der Runkfunkbeitrag ist keine Steuer, legte sich dieser überhebliche Herr schon vor der eigentlichen Urteilsverkündung fest. Merkwürdig nach diesem "Feststellungsverfahren" ist die Tatsache, dass Finanzämter im Auftrag des RBB bemüht werden, "Rundfunksteuern" zu vollstrecken, wo im Gegensatz zum Beitragsservice diese echte Behörde ausschliesslich für Steuerschulden zuständig ist?! Möglicherweise wird auch hier gegen Landesrecht verstossen!
Zusammenfassung
Was der ehemalige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck und andere Konsorten als sozial gerechte, aufkommensneutrale Haushaltsabgabe verkauft haben, entpuppt sich im Laufe der Zeit als ein rücksichtsloser Korruptionssumpf, mit dem Potential, den sozialen Frieden in der Bundesrepublik massiv zu gefährden, der sogar aus dem Lot geraten könnte!
Einen staatlichen Selbstbedienungsfond den Bürgern als rechtsverbindlichen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufs Auge drücken zu wollen, dokumentiert die masslose Arroganz und den gesellschaftlichen Realitätsverlust selbstgefälliger Genossen und Funktionäre, die, man muss es schon annehmen, diese Republik gegen die Wand fahren lassen.
Die Summe an Straftaten, die wegen der rücksichtslosen Durchsetzung der Rundfunkabgabe begangen werden, gefähren den Fortbestand eines intakten Rechtssystems, wo Art 20 GG keine Ausnahmen duldet! Offizialdelikte verpflichten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die sich nicht nur auf die Handlanger des schmutzigen Vollstreckungsterrors begrenzen dürfen.
Amtspersonen, die das Gebot zur Rechtstreue missachten, sind übrigens nach § 63 BBG durchhaftbar. Zum Anderen werden kartellrechtliche Probleme wegen der Internet-Expansion des ÖR-Machtmonopols offenbarer. Eine Wettbewerbsbehinderung durch das öffentlich-rechtliche Konglomerat ist insofern begründet, weil frische, kleine Player im Medienwettbewerb wegen der Rundfunkabgabe benachteiligt oder chancenlos sind. In der Schäuble Broschüre ist das empfohlene Subskriptionsmodell eine faire Alternative, Medienangebote ohne Zwangsabgaben zu finanzieren.
Übrigens, im Frühherbst sind wieder Komunalwahlen in NRW, sprechen Sie die Volksvertreter, vor allem die von der SPD auf Wahlkampfveranstaltungen ruhig mal auf das an, was öffentlich-rechtliche Grundversorger lieber verschweigen. Sie haben ein Recht dazu!
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