ARD ZDF Beitragsservice: BGH erklärt umstrittene Vollstreckungsbescheide für die Rundfunkgebühr für rechtmäßig
Der BGH urteilte nun, aufgrund der klaren Rechtslage gebe es keinen Zweifel, wer der Gläubiger des Rundfunkbeitrags sei. Unterschrift und Siegel dürfen entfallen, da es „mithilfe automatischer Einrichtungen“ erstellt worden sei. Das Landgericht Tübingen hatte das verneint, weil erkennbar ein Sachbearbeiter individuelle Aspekte des Falles eingearbeitet hatte
Dem Jahresbericht des Beitragsservice zufolge hat dieser im Jahr 2014 knapp eine Million Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und mehr als 20 Millionen Mahnungen verschickt.



