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ARD: phoenix Pflichtprogramm mit Verbreitungszwang

Weil der ARD-Spartensender phoenix aus dem Kabel von Unitymedia geflogen ist, hagelt es nun Proteste der öffentlich-rechtlichen: phoenix gehöre, so die Programmgeschäftsführer, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Programmen, die nach der sogenannten „must-carry“-Regel verbreitet werden müssen.

 

Pressemitteilung von phoenix:

phoenix ist seit dem 1. Juli in den analogen Kabelnetzen von Unitymedia nicht mehr wie gewohnt rund um die Uhr zu empfangen. phoenix können die Zuschauerinnen und Zuschauer dort nur noch von 5.00 Uhr bis 17.00 Uhr sehen. Betroffen sind von dieser Maßnahme des Kabelnetzbetreibers 2,5 Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg.

 

Dazu die phoenix-Programmgeschäftsführer Michael Hirz und Michaela Kolster: „Die Entscheidung von Unitymedia ist für uns nicht nachvollziehbar. Gerade in diesen Tagen findet phoenix durch seine Sonderberichterstattung zur Griechenland-Krise besonders viel Zuspruch bei den Zuschauern. Dem erhöhten Informationsbedürfnis tragen auch die Bundestagsdebatten, Regierungserklärungen und Aktuelle Stunden sowie die Gesprächssendungen am späten Abend und zahlreiche Dokumentationen Rechnung. Hinzu kommen Berichte und Hintergründe zum IS-Terror und der Ukraine-Krise. Aktuelle Ereignisse finden nicht nur zwischen 5 und 17 Uhr statt. Das belegen auch die zahlreichen Krisensitzungen zu später Stunde zu Griechenland und anderen wichtigen Themen, über die wir selbstverständlich auch berichten.“

 

Zudem könnten hörbehinderte oder taube Menschen, die die „Tagesschau“ um 20.00 Uhr oder das „heute journal“ um 21.45 Uhr mit Gebärdensprachdolmetscher bei phoenix über das analoge Kabelnetz verfolgen, dieses Angebot auf diesem Wege nicht mehr nutzen, da Unitymedia ab 17 Uhr das 3Sat-Programm anstelle von phoenix in seine analogen Kabelnetze einspeist. Somit werde Menschen mit Hörbehinderung ein wichtiger Service versagt.

 

phoenix gehöre, so die Programmgeschäftsführer, zu den gesetzlich vorgeschriebenen Programmen, die nach der sogenannten „must-carry“-Regel verbreitet werden müssen. Das habe auch der BGH in zwei jüngst ergangenen Entscheidungen so gesehen. Es sei bedauerlich, dass Unitymedia die Auseinandersetzung eskaliere und auf dem Rücken der Zuschauerinnen und Zuschauer austrage. Dessen ungeachtet wird das Programmsignal von phoenix wie gehabt den Kabelnetzbetreibern zur Weiterverbreitung zur Verfügung gestellt.

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