Am 12.August findet vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein interessanter Prozess gegen den "ARD ZDF Beitragsservice" statt. Das GEZ-Opfer verweigert die TV-Zwangszahlung aus Gewissensgründen wegen des Vorwurfs der Massenmanipulation.
Es gibt so viele Initiativen, die sich gegen die zwangsfinanzierte Propaganda der öffentlich-rechtlichen Anstalten richten, dass es unmöglich wäre, sie alle aufzuzählen. Viele fordern aus berechtigter Empörung deren komplette Abschaffung. Am 12. August findet nun in Berlin eine Verhandlung über
Olaf Kretschmanns Verweigerung der GEZ aus Gewissensgründen statt. Wer die Zeit hat, sollte dorthin gehen und
Olaf unterstützen.
Ort:
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin
www.berlin.de/vg
Mittwoch, 12.08.2015
Verhandlung: 10:30 Uhr
Olaf Kretschmann / RBB (Vertreten durch die Intendantin Dagmar Reim)
Eine rege Teilnahme ist erwünscht!
Auszug aus der Begründung von Olaf Kretschmann:
Die Zahlung des Rundfunkbeitrags dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages. Diese Vorgabe führt bei mir zu einem individuellen Gewissenskonflikt, den ich nachfolgend kurz erläutern möchte:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk missbraucht mit Hilfe dritter Beteiligter seine monopolistische Stellung innerhalb der Medienstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, damit u. a. eine gezielte und vollsynchronisierte Massenmanipulation erzeugt werden kann. Dies wird politisch akzeptiert bzw. nicht weiter hinterfragt. Zu dieser Einschätzung bin ich u. a. nach intensiver Recherche und Analyse des Informationsangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gekommen sowie durch, dies möchte ich hier besonders hervorheben, einen Zugang zu Dokumenten (die mir auch als Kopie vorliegen), aus denen der evidente Nachweis hervorgeht, dass u. a. der öffentlich-rechtliche Rundfunk dazu missbraucht wird, eine gezielte einseitige Massenmanipulation auszuführen, wer diesen Prozess im Hintergrund verantwortet bzw. steuert, welche Organisationen/Institutionen dieses Vorgehen aktiv unterstützen, welche Personen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diesen Manipulationsvorgang bewusst mittragen bzw. toleriert in Kauf nehmen und welche Ziele mit dieser Massenmanipulation erreicht werden sollen. Bisher ist hierzu, soweit mir bekannt, im deutschsprachigen Raum keine Veröffentlichung erfolgt.
Leider ist bisher kein Rundfunkrat seiner Aufsichtspflicht nachgekommen und hat diesen Sachverhalt, der einen Verstoß gegen den Rundfunkänderungsstaatsvertrag §§ 10, 11 sowie gegen die Vorgaben der Programmaufträge und der Qualitätsrichtlinien der einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender darstellt, nachverfolgt bzw. konsequenzauslösend geahndet. Da die von mir oben genannten Verstöße des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht justiziabel sind, aber aus meiner Sicht die politisch geschützte Daseinsberechtigung der Zwangsfinanzierung durch alle Personen, die im privaten Bereich eine Wohnung innehaben, grundsätzlich in Frage stellen, ist mein letztes Hilfsmittel die individuelle Abwehr. Diese erfolgt durch Verweigerung der Zuführung des Rundfunkangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und durch Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen. Es ist demnach meine bewusste Gewissensentscheidung, keinen persönlichen Anteil zur Finanzierung dieses orchestrierten Manipulationsvorganges zu leisten. Damit habe ich den individuell gegebenen Notstand abgewehrt, der entstehen würde, wenn ich eine Entscheidung gegen mein Gewissen träfe. Ein aus meiner Sicht unabdingbarer, notwendiger Schritt, auch aus rundfunkgeschichtlicher Bewertung.
Ich habe entsprechend der mir bekannten gesetzlichen Vorgaben fristgerecht 1 Tag vor In-Kraft-Treten der neuen Gesetzgebung am 31.12.2012 durch Geltendmachung eines besonderen Härtefalls mit einem gesonderten formlosen Antrag die juristisch verantwortliche Person, Frau Dagmar Reim, der betroffenen Landesrundfunkanstalt rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg darüber informiert. Dies entspricht 1:1 den Vorgaben des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags § 4 Abs. 6 Satz 1. Laut dieser Regelung „hat“ (im früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag lautet es noch „kann“) in einem solchen Fall die Rundfunkanstalt zwingend denjenigen von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Bisher ist der rbb in meinem Fall dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nachgekommen.
Ich werde am Verhandlungstag zu dem gesamten Themenkomplex detailliert Stellung nehmen, auch wenn die Einforderung meines Grundrechtes keiner weiteren individuellen Begründung bedarf, um das Grundrecht der Gewissensfreiheit „einzulösen“. Zudem behalte ich mir vor, weitere Gründe meiner Klage hinzuzufügen, aller Voraussicht nach auch den Aspekt des nicht verfassungskonformen Zustandekommens der rundfunkrechtlichen Vorgaben auf Landesebene in Berlin.
Ich freue mich darauf, mein Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin wahrnehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kretschmann