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Lebensversicherung kündigen - aber richtig

Lebensversicherung: Rückabwicklung statt Kündigung -  so kommen Sie mit einem Widerspruch an mehr Geld. Voraussetzung dafür könnte ein rechtlicher Fehler im Kleingedruckten sein.

 

Von Roland Klaus

Besitzer von Lebensversicherungen haben es nicht leicht. Die einstmals stolzen Renditen sind in den vergangenen Jahren deutlich geschmolzen. Wer erst vor wenigen Jahren eine Police abgeschlossen hat, der läuft Gefahr, mit diesem Investment auch langfristig Geld zu versenken. Das liegt an den hohen Vertriebs- und Verwaltungsgebühren der Versicherungen, die durch die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt nicht mehr gedeckt werden.

 

Grund genug eigentlich, sein Investment in einer Lebens- oder Rentenversicherung zu überdenken. Das Problem: Eine Lebensversicherung kann nicht einfach verkauft werden. Die Kündigung ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings verschenkt der Versicherte dabei eine Menge Geld. Denn das Rückkaufangebot, das ihm die Versicherung macht, ist in der Regel grottenschlecht. Darin werden sämtliche Kosten für Vertrieb und Verwaltung berücksichtigt und dem Versicherten abgezogen. Häufig kommt es dadurch zu der Situation, dass der Rückkaufswert, den die Versicherung bietet, deutlich niedriger liegt als die Summe der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beiträge.

 

Doch es gibt eine Hoffnung für Versicherte, die ihre Lebensversicherung loswerden wollen: Beinhaltet nämlich der Versicherungsvertrag eine fehlerhafte Widerspruchsinformation, dann muss sich der Versicherte nicht mit dem mageren Rückkaufangebot der Versicherung zufrieden geben, sondern kann etliche tausend Euro bei der Beendigung seiner Police erlösen. Die Interessengemeinschaft Widerruf ist dabei behilflich.

 

Und das geht so: Der Gesetzgeber hat strenge Regel dafür aufgestellt, wie ein Versicherter beim Abschluss über sein Recht zum Widerspruch einer Lebensversicherung informiert werden muss. Die Belehrung muss klar verständlich sein und im Vertragswerk optisch deutlich hervorgehoben werden. Nur dann ist sie gültig. In der Praxis jedoch erfüllen viele Versicherungen diese Anforderungen nicht.

 

Nach einer Schätzung der IG Widerruf beinhalten mehr als die Hälfte aller Versicherungsverträge, die in den Jahren 1994 bis 2008 abgeschlossen wurden, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Konsequenzen sind für die Versicherungen dramatisch - und für die Versicherten chancenreich. Denn bei einem Versicherungsvertrag, bei dem die Widerspruchsinformation fehlerhaft ist, beginnt die üblicherweise 30-tägige Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Eine solche Police kann also auch Jahren nach dem Abschluss noch widerrufen werden.

 

Ein solcher Widerruf bedeutet dann, dass die Police rückabgewickelt wird. Man tut also so, als sei sie gar nicht abgeschlossen worden. Der Versicherte erhält seine eingezahlten Beiträge zurück - und zwar zuzüglich einer attraktiven Verzinsung, schließlich konnte die Versicherung das Geld ja zwischenzeitlich nutzen. Im Ergebnis erhält ein Versicherter in den meisten Fällen deutlich mehr Geld zurück, als wenn er seine Police regulär kündigt und den Rückkaufswert, den ihm die Versicherung bietet, einstreicht.

 

Ganz ohne Mühen gibt es diesen Aufschlag allerdings nicht. Denn die meisten Versicherungen bleiben zunächst stur, wenn sie der Kunde auf diese Fehler in seinem Vertrag anspricht. Wer etwas erreichen will, braucht anwaltliche Hilfe. Nicht selten ist sogar eine Klage nötig. Allerdings stehen die Chancen dabei gut, denn die meisten Gerichte urteilen verbraucherfreundlich.

 

Auch was die Kosten angeht, sind die Hürden nicht unüberwindbar. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung. Wer clever vorgeht, kann sogar erst eine Rechtsschutzversicherung abschließen und danach den Widerspruch gegenüber seiner Versicherung erklären. Denn der relevante Schadensfall, zu dem die Rechtsschutzversicherung bestehen muss, ist nicht etwa der Abschluss der Lebensversicherung, sondern die Weigerung der Versicherung, den Widerruf des Kunden zu akzeptieren.

 

Diese Möglichkeit besteht auch dann noch, wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bereits gekündigt haben und den Rückkaufswert ausgezahlt bekommen haben. In diesem Fall muss Ihnen die Versicherung bei einem erfolgreichen Widerspruch die Differenz zum Rückabwicklungswert nachträglich ausbezahlen.

 

Ein erster Schritt sollte stets die Prüfung der eigenen Lebensversicherung durch einen spezialisierten Anwalt sein. Die IG Widerruf (www.widerruf.info/lebensversicherung) ermöglicht diese Prüfung kostenlos und unverbindlich. Danach sind sie schlauer und wissen, ob ihr Vertrag anfechtbar ist. Ist dies der Fall, dann können Sie gemeinsam mit dem jeweiligen Anwalt die nächsten Schritte zum erfolgreichen Widerspruch gehen.

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