Hamburgs rot-grüner Senat will leerstehende Gewerbeimmobilien künftig auch gegen den Willen der Eigentümer für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch im Oktober verabschiedet werden. Auch Berlin und Brandenburg planen Enteignung.
Als erstes Bundesland will Hamburg leerstehende Gewerbe-Immobilien als Unterkünfte für Flüchtlinge nutzen - auch gegen den Willen der Eigentümer.
Ein entsprechendes Gesetz soll noch im Oktober von der Bürgerschaft verabschiedet werden, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Zunächst solle es bis Ende März 2017 befristet werden.
Justizsenator Till Steffen (Grüne) betonte: "Hier geht es nur um leer stehende gewerbliche Immobilien, nicht um privaten Wohnraum." Eine Entschädigungsregelung soll zudem dafür sorgen, dass die Besitzer der Immobilien keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden, erklärte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel.
Von der Opposition gab es trotzdem Kritik. Für CDU-Fraktionschef André Trepoll ist das geplante Gesetz ein "massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hamburger". In seinen Augen "scheint dem Senat das Thema Flüchtlingspolitik vollständig über den Kopf zu wachsen".
Derzeit erreichen laut Innenbehörde täglich rund 400 neue Flüchtlinge die Hansestadt. Auch in Berlin und Brandenburg ist die Nutzung derartiger Immobilien gegen den Willen der Eigentümer im Gespräch.



