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ARD + ZDF: Lügen durch Unterlassen

Die Darstellung der Probleme durch die Flüchtlingskrise wird in den Medien herunter gespielt. Wichtige Fakten werden unterschlagen. Die ARD "tagesschau" & Co. verbiegen Fakten politisch korrekt bis zur Entstellung. Das Niveau der "Aktuellen Kamera" wird deutlich unterschritten.

 

Von Axel Retz

Was ist bloß los mit unseren Polizeibehörden? Übernehmen nun sie die Aufgaben, die eigentlich unsere Medien zu erfüllen hätten? Am Dienstag veröffentlichte das Bundeskriminalamt seinen sgn. Lagebericht für 2014. Danach nimmt im Bereich der organisierten Kriminalität der Anteil ausländischer Tatverdächtiger zu und betrug im vergangenen Jahr 62,6 Prozent. Die meisten Tatverdächtigen stammten aus Staaten, die sich „in einem Annäherungsprozess an die Europäische Union befinden.“



Am Dienstagabend nahm sich die Tagesschau des Themas an. Unter anderem mit einer Tortengrafik, die die prozentuale Verteilung der verschiedenen Tatbestände abbildete. Vom zunehmenden Anteil ausländischer Tatverdächtiger: Kein Wort!



Einen Tag später widersprach Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, der Aussage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der die Berichte über Prügeleien und Vergewaltigungen in Flüchtlingsunterkünfte heruntergespielt hatte und bezeichnete die Statements des Ministers als „zynisch“.



Gesendet wurde nur die beschwichtigende Darstellung Thomas des Maizières, nicht die Aussage des Polizeigewerkschafters. Knapp 50 Jahre nach der offiziellen Einführung des Farbfernsehens in Deutschland kehrt die Nachrichtenberichterstattung inhaltlich immer häufiger zur altbewährten Schwarzweiß-Technik zurück.



Aus lebendiger Vielfalt ist kanalisierte Einfalt geworden. Und wir zahlen diesen Müll, ob wir wollen oder nicht! Wer sich mit dieser uns tagtäglich um die Ohren gehauenen Konstruktion der Wirklichkeit nicht zufrieden geben will, an denen mehr als lachhafte Umfrageergebnisse der großen Meinungsforschungsinstitute mittlerweile ebenso stark beteiligt sind wie die Medien, für den habe ich heute einen Buchtipp: Tania Kamburi, griechischstämmige und in Bochum tätige Polizistin spricht darin Klartext. Eine Leseprobe Ihres Buches finden Sie HIER.



In der letzten Ausgabe mutmaßte ich, dass sich die CDU etwas einfallen lassen müsse, wenn sie nicht zusammen mit der Kanzlerin von Bord gehen wolle. Am Mittwoch geisterte er dann durch die Medien: Ein „Brandbrief“ von 34 CDU-Politikern an die Kanzlerin, dessen Wortlaut Sie unter nachstehendem Link finden: www.t-online.de.



Unter anderem Stellen die CDU-Politiker hierin fest: „Die gegenwärtig praktizierte „Politik der offenen Grenzen“ entspricht weder dem europäischen oder deutschen Recht, noch steht sie im Einklang mit dem Programm der CDU.“



Natürlich mag die Kanzlerin einwenden, dass es doch wieder Grenzkontrollen gäbe. Stimmt. Aber diese Kontrollen ähneln einem Fußballfeld, in dessen Mitte man eine Türe aufstellt, an der Kontrollen und eine Registrierung stattfinden. 500 Menschen, die auf der einen Seite des Spielfeldes warten und auf die andere wollen, stellt man nun anheim, entweder durch diese Türe zu gehen oder einfach daran vorbei.



Erinnern Sie sich noch, wie sehr die Sicherheitsbehörden vor möglichen ausgereisten IS-Kämpfern gezittert haben, die wieder zurück nach Deutschland kommen könnten? Heute, nachdem der IS Deutschland klipp und klar mit Terror gedroht hat, singt die Kanzlerin „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit.“



Wieviele der Migranten werden wohl durch die Türe gehen? Richtig! Denn wie Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, zwölf Jahre lang Richter am Bundesverfassungsgericht, unlängst richtig feststellte, hat nach dem Gesetz kaum einer der Migranten Anspruch auf Asyl nach Artikel 16a GG. Als Nicht-Jurist ist mir gleichwohl § 18 Absatz (4) Punkt 2 AsylVfG aufgefallen, in dem es heißt:



„Von einer Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittland (§ 26a) abzusehen, soweit ... das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zu Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.“

Ob es eine derartige Anordnung gegeben hat, weiß ich nicht - aber Herr Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio und die 34 Unterzeichner des o. g. „Brandbriefs“ dürften es wissen. Und daher ist m. E. bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass der Kanzlerin das Grundgesetz und das AsylVfG links am Hosenanzug vorbeigehen.



Einen Satz des langjährigen Bundesverfassungsrichters sollte sich die Kanzlerin aber hinter die Ohren schreiben oder besser noch eintätöwieren lassen: „Auch der vom Grundgesetz verfasste weltoffene Staat muss die Herrschaft über Gebiet und Bevölkerung bewahren, sonst bleibt er kein Staat.“

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