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Betrogene VW-Fahrer: Sternfahrt nach Wolfsburg

Betrogene VW-Fahrer planen Sternfahrt nach Wolfsburg. Gewährleistung läuft ab. Bremer Rechtsanwalt setzt Volkswagen Frist für Verjährungsverzicht bis Monatsende.

 

Die Anwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen mit Sitz in Bremen hat Vorstand und Aufsichtsrat von Volkswagen aufgefordert, gegenüber den vom Abgas-Skandal betroffenen Kunden einen Verjährungsverzicht zu erklären. Eine entsprechende Aufforderung sei der Konzernleitung am Montag (19.10.2015) zugegangen, erklärt KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. In dem Schreiben wird eine Frist gesetzt bis zum 31.10.2015, bis zu der VW sich verpflichten soll, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und zu bestätigen, dass Gewährleistungs- und Garantiefristen für die Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software nicht ablaufen.

 

Laut Gieschen ist die rechtliche Situation für die Kunden noch völlig unübersichtlich. Die Verunsicherung bei den Kunden sei groß. "Bisher gibt es von VW keine rechtsverbindliche Erklärung, wie die Fahrzeughalter für Schäden und Ausfälle entschädigt werden sollen." Gleichzeitig würden aber Fristen ablaufen. "Tagtäglich endet jetzt etwa die Gewährleistung für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, die im Jahr 2013 ausgeliefert wurden", sagt Gieschen.

 

Daran werde sich während der gesamten Dauer der Nachbesserung nichts ändern. "Ganz im Gegenteil, auch in dieser Zeit werden für viele tausend Fahrzeughalter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren." VW hatte angekündigt, erst Anfang 2016 mit der vom Kraftfahrtbundesamt verlangten Rückrufaktion beginnen zu wollen. "Dieser Zustand ist unerträglich und absolut unnötig", sagt Gieschen, der bereits vor einigen Jahren in einem Massenverfahren erfolgreich Schadensersatzklagen wegen Mängeln am Audi TT gegen den Ingolstädter Autobauer aus dem Volkswagen-Konzern geführt hat.

 

Es könne nicht sein, dass man die Kunden erst betrügt, sich dann alle Zeit der Welt nimmt, um die Folgen zu beseitigen und sich am Ende auf eine eingetretene Verjährung beruft, wenn die Nachbesserung nicht den gewünschten Erfolg bringt oder sogar andere Mängel wie höheren Verbrauch oder geringere Motorleistung verursache, so Rechtsanwalt Gieschen. "Wir vertreten bereits zahlreiche betroffene Fahrzeughalter und ständig kommen neue hinzu." Angesichts der angekündigten langen Nachrüstungsfristen stecken die in einem Dilemma.

 

Die normalen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag verjähren laut Gieschen taggenau zwei Jahre nach Auslieferung des Neufahrzeuges, bei Gebrauchten ein Jahr nach der Übernahme. "Wer einen betroffenen Volkswagen neu im Jahr 2013 erworben und ihn am 21. Oktober geliefert bekommen hat, müsste Gewährleistungsansprüche bis zum Mittwoch geltend machen." Man könne also damit rechnen, dass Rechte von Volkswagenkunden schon verjährt sind, bevor der Konzern mit seinen Nachbesserungsversuchen überhaupt begonnen habe. "Unsere Mandanten sind entsprechend sauer und wollen gegebenenfalls im Rahmen einer Sternfahrt nach Wolfsburg ihren Unmut auch an der richtigen Adresse kundtun", kündigt Gieschen an.

 

Die Bremer Verbraucherschutzkanzlei arbeitet mit dem Kfz-Sachverständigen für Fahrzeugprogrammierung Daniel Weber aus dem oberbayerischen Peißenberg zusammen. Der wirft Volkswagen vor, immer noch nicht die Karten auf den Tisch zu legen. "Es scheint so, als gäbe es kein Modell mit 1.6- und 2.0-Liter-TDI-Motor, das nicht betroffen ist." VW solle direkt zuzugeben, dass es in der Zeit von 2008 bis 2013 keine Ausnahme gab, sagt Weber, der darauf hinweist, dass auch VW-Nutzfahrzeuge, etwa die Modelle Transporter, Caddy, Crafter und Amarok, von der Abgas-Manipulation betroffen sind.

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