Neue (nach unzähligen Programmbeschwerden) Manipulationsvorwürfe gegen die ARD. Die Journalisten Bräutigam und Klinkhammer haben der ARD Gesinnungs-Journalismus nachgewiesen. Die Tagesschau hat mal wieder, von keiner Kenntnis getrübt, die Meldung einer dubiosen und als einseitig bekannten Agentur ungeprüft an die Gebühren-Zahler weitergegeben. Neben mangelnder Professionalität stellen die beiden fest, dass die ARD zunehmend einem Tendenz-Journalismus verfallen ist, der einseitigen Meinungen den Vorrang vor Fakten einräumt.
Programmbeschwerde
Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte: "Islamischer Staat" rückt weiter vor“ - 1.11.15
www.tagesschau.de/ausland/islamischer-staat-113.html
Sehr geehrter Herr Marmor,
das online-Produkt von ARD-aktuell, tagesschau.de, gibt erneut Anlass zu einer Programmbeschwerde. Chefredakteur Herrn Dr. Gniffke und seinem Team ist ein weiterer Fall von Nachrichtenmanipulation vorzuwerfen. Wir fordern zur Prüfung des Beitrags "Islamischer Staat rückt weiter vor" dahingehend auf, ob er, wie wir meinen, Verstöße gegen die im Staatsvertrag festgelegten Programmrichtlinien enthält.
Bevor wir zum konkreten Beschwerdegegenstand kommen, weisen wir darauf hin, dass ARD-aktuell, obwohl Teil des gebührenfinanzierten Öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch im vorliegenden Fall in raffiniert unausgesprochenem antirussischem Duktus ( "IS weiter auf dem Vormarsch" = Russische Angriffe wirkungslos) vollkommen den Angeboten der Kommerzsender gleicht.
Ebenso wie diese Medien ignoriert ARD-aktuell ethische Prinzipien des seriösen Journalismus, wonach Quellen von Nachrichten auf Sauberkeit und Informationen auf Stichhaltigkeit und Wahrheitsgehalt zu überprüfen sind, und zwar mittels Gegenrecherchen. Entsprechendes wird in Programmgrundsätzen und Programmrichtlinien des NDR-Staatsvertragews bekanntlich ebenfalls gefordert.
In abstoßender Übereinstimmung mit den Kommerzsendern greift die ARD-aktuell-Redaktion jedoch Behauptungen der „syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ auf, deren Wahrheitsgehalt sie weder überprüfen kann noch auch nur will: diesmal übernimmt die Redaktion ungeprüft zwei dürftige Mitteilungen, dass die Terrormiliz Islamischer Staat „auf dem Vormarsch“ sei, in der Provinz Homs eine Kleinstadt eingenommen habe und nunmehr ein 17 km entferntes Dorf angreife.
www.n-tv.de
Nachricht 1: (wir zitieren die englischsprachige Originalversion der Beobachtungsstelle)
Violent attack by the “Islamic State” on Mahin town in the southeastern countryside of Homs
November 1, 2015 Comments Off on Violent attack by the “Islamic State” on Mahin town in the southeastern countryside of Homs
Homs Province:
Violent clashes are taking place between the regime forces and militiamen loyal to them against the “Islamic state” in the vicinity of Mahin town near the city al-Qaryatayn in the southeastern countryside of Homs, after detonated a booby trapped vehicle by the organization targeting a al-A’alaf checkpoint at the entrance of the town, the continuous clashes were accompanied by hearing a second explosion sound, it is believed to be caused by detonating another booby trapped vehicle by the organization in the area, amid advancement for the organization in the area, and information about casualties among both parties, while the regime forces bombed elsewhere in the area of al-Houla in the northern countryside of Homs, and there were no information about injuries. (9:38)
Nachricht 2:
Clashes around a Christian town in Homs countryside
Homs province: Clashes are taking place between regime forces and IS around Sadad town 14 km away from Homs-Damascus highway which is inhabited by Christians, after the regime lost control on Mahin town completely, leading to the death of 50 soldiers in regime forces and a number of militants in IS amid aerial bombardment on the area. (10:14 Uhr)
Allen Verbreitern dieser Nachricht scheint eine Ungereimtheit, ein ins Auge springendes Anzeichen für ein militärisches Wunder, entgangen zu sein:
Zwischen den beiden Meldungen liegen nur 36 Minuten.
Demnach ist es dem IS in kürzester Zeit gelungen, nach der Eroberung einer Kleinstadt das 17,5 km entfernt liegende Dorf Sadad anzugreifen und alle Gefallenen auf beiden Seiten zu zählen.
Immerhin deckeln kommerzielle Sender wie n-tv ihre redaktionelle Unbedarftheit noch mit dem ungeschminkten Eingeständnis am Schluss:
„Die in Opposition zur syrischen Regierung von Präsident Baschar al-Assad stehende Beobachtungsstelle hat ihren Sitz in Coventry. Sie sammelt und veröffentlicht Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Syrien und stützt sich dabei auf ein Netzwerk von Informanten vor Ort. Von unabhängiger Seite sind die Informationen kaum zu überprüfen.“
Nicht nur fehlt jedoch eine entsprechende Relativierung bei tagesschau.de, sondern dort heißt es nun sogar:
„...
„...die ‚Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte’, die als relativ verlässliche Quelle gilt...."
Über die fehlende Eignung dieser obskuren „Beobachtungsstelle“ als Basis für Tagesschau-Nachrichten haben wir bereits in anderen Programmbeschwerden Argumente vorgebracht. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass die „Erkenntnisse“ der „Beobachtungsstelle“ hauptsächlich in so menschenrechtsfreundlichen Despotien wie Kuwait, Katar und Ägypten goutiert werden.
Auch die ARD-Textredaktion (s. ARD-Text vom 01.11.15, 16:06:35 Uhr) weist noch darauf hin, dass die Angaben der Beobachtungsstelle "nicht unabhängig überprüft werden können". Selbst Dr. Gniffke schrieb in Erwiderung unserer Beschwerde vom 06.10.15: „(...) Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte von unabhängiger Seite nicht zu überprüfen sind".
Jetzt die überraschende Kehrtwende, auf einmal wird ein obskurer Informant geadelt:
„... relativ verlässliche Quelle...."
Abgesehen von der Frage nach den Gründen für diese Gniffke-Volte bei der Einschätzung der Syrischen Beobachtungsstelle stellt sich die Frage:
Wie ist es mit journalistischen Grundsätzen vereinbar, Meldungen zu verbreiten, die objektiv nicht überprüfbar sind?
Mit freundlichen Grüßen
F.Klinkhammer
V.Bräutigam